EFD: Steuerbelastung in der Schweiz nach wie vor tief

24.11.2009 | von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


24.11.2009, Die Fiskalquote der Schweiz lag im Jahr 2008 bei 29,6 Prozent. 2007 war sie mit 28,9 Prozent leicht tiefer. Damit bleibt die Entwicklung seit 2000 relativ stabil. Im internationalen Vergleich befindet sich die Schweizer Fiskalquote nach wie vor deutlich unter den Durchschnittswerten der EU-15 Länder und der OECD. Tiefer ist die Steuerbelastung in den USA, Japan und Irland. Diese Zahlen sind dem heute publizierten neusten Bericht der OECD über die Einnahmen der öf-fentlichen Haushalte in ihren Mitgliedstaaten zu entnehmen.


Die Fiskalquote zeigt das Verhältnis zwischen den Steuern und Abgaben, die von öffentlichen Verwaltungen erhoben werden, und dem Bruttoinlandprodukt (BIP). Konkret fliessen die Steuern von Bund, Kantonen, Gemeinden und die obligatori-schen Sozialversicherungsbeiträge in die Berechnung ein. Bei der Ermittlung der Fiskalquote stützt sich die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) auf die Richtli-nien der OECD. Dadurch wird die Vergleichbarkeit mit den Fiskalquoten anderer Mit-gliedsländer sichergestellt.

Die geringfügigen Abweichungen zu den offiziellen Resul-taten der OECD im Jahr 2008 sind auf aktuellere Schätzungen der Fiskaleinnahmen der Kantone und Gemeinden seitens der EFV zurückzuführen.

Untenstehende Abbildung zeigt die Entwicklung der Fiskalquote der Schweiz seit 1970. Daraus lässt sich der deutliche Anstieg bis 1975 und in den 90er Jahren klar erkennen. Seit im Jahr 2000 der bisherige Spitzenwert von 30 Prozent erreicht wur-de, ist die Bewegung relativ stabil. Der Anstieg im Jahr 2008 ist zu einem Grossteil auf die Zunahme der Fiskaleinnahmen des Bundes zurückzuführen. Hier spricht Eniges dafür, dass einzelne Einnahmen im Jahr 2008 aufgrund von Verhaltensände-rungen der Steuerpflichtigen früher erfolgten als im Jahr 2007. So wurde unter ande-rem die direkte Bundessteuer schneller abgeliefert, und Rückforderungen bei der Verrechnungssteuer wurden auf später verschoben. Bei den Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden handelt es sich um eine Hochrechnung aufgrund der bisher eingegangenen Meldungen. Hier wie auch bei den Beiträgen an die obligatorischen Sozialversicherungen ist die Entwicklung konstant oder ähnlich wie im Vorjahr.

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