05.11.2009
| von Sunrise GmbH
Lesedauer: 3 Minuten
05.11.2009, Die Wettbewerbskommission stellt im heute veröffentlichten Schlussurteil fest, dass
Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung beim Breitband-Internetzugang (ADSL) jahrelang
dazu missbraucht hat, um die Konkurrenz gezielt aus dem Markt zu verdrängen und den
Wettbewerb zu behindern. Aufgrund der Schwere des Vergehens wird Swisscom eine hohe Busse
auferlegt. Sunrise sieht sich in ihrer Haltung bestätigt, dass in der Schweiz ungenügende
Wettbewerbsbedingungen herrschen. Eine Revision des Fernmeldegesetzes ist mehr denn je
unumgänglich.
Insgesamt hat es über sieben Jahre gedauert seit der Eröffnung der ersten kartellrechtlichen Untersuchung bei ADSL-Diensten bis zum heutigen Entscheid. Dafür ist das Resultat nun deutlich ausgefallen: Die Kommission hat unmissverständlich die Marktbeherrschung von Swisscom bei ADSL-Vorleistungsprodukten festgestellt und den vermuteten Missbrauch nach¬gewiesen. Die Ex-Monopolistin hat die Konkurrenz über Jahre in Schach gehalten, indem sie für ihre Vorleistungen überhöhte Preise verlangte und sich dadurch im Wettbewerb einen Vorteil verschafft hat. Was für die Internetprovider in der Schweiz schon lange offensichtlich war, wird damit bestätigt. Durch diese Missbrauchsform wurden die privaten Anbieter jahre¬lang in ihrer Konkurrenzfähigkeit behindert. Die von der Swisscom praktizierte Preis¬politik führte dazu, dass es für die Internetprovider unmöglich war, eine Gewinnmarge zu er¬wirtschaften. Die Konkurrenz musste dadurch über Jahre mit ungleichen Spiessen gegen das Unternehmen des Bundes ankämpfen. Die Höhe der Busse richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Mit 220 Millionen Schweizer Franken ist es die zweithöchste Busse, welche die Wettbewerbskommission bislang aussprechen musste.
Der Markt wird weiterhin von Swisscom dominiert
Die Internet Anbieter in der Schweiz sind auf den Netzzugang der Swisscom angewiesen. Gleichzeitig bietet Swisscom über Bluewin konkurrenzierende ADSL-Dienste an. Durch die gezielte Quersubventionierung vom Netz zu den ADSL-Diensten konnte die Ex-Monopolistin während Jahren den Markt zu ihren Gunsten beeinflussen und sich damit bei ADSL-Diensten insgesamt einen Marktanteil von über 70% sichern. Der für Wettbewerb erforderliche diskri¬minierungsfreie Netzzugang war damit nicht gegeben. Der heutige Entscheid ist zwar eine Bestätigung für die betroffenen Anbieter, die Marktverhältnisse lassen sich aber rückwirkend nicht mehr korrigieren. Während der Dauer der Untersuchung hat sich der Markt vom Früh¬stadium bis zur Reife entwickelt. Diese Entwicklung ist vollzogen. Eine Vielzahl von Anbietern sind während dieser Zeit bereits vom Markt verschwunden (z.B. Tiscali, Cybernet, Easynet, Econophone). Die Entbündelung ermöglicht erst seit letztem Jahr die Realisierung eigener Breitbanddienste. Sunrise investiert seither im grossen Stil in die letzte Meile.
Wirkungsvollere Instrumente erforderlich
Damit in Zukunft Missbrauch und Diskriminierung durch Swisscom verhindert werden können, braucht es griffigere Instrumente. Insbesondere muss die Diskriminierung im künftigen Glasfasernetz von Anfang an verhindert werden. Das Fernmeldegesetz muss hierzu angepasst und die Spielregeln neu definiert werden. Trotz dem Bestreben der Swisscom das Verfahren weiter zu verzögern, ist Sunrise zuversichtlich, dass das Urteil auch von der nächsten Instanz rasch bestätigt wird.
--- ENDE Pressemitteilung Sunrise: WEKO bestätigt den Marktmissbrauch von Swisscom beim Breitband-Internetzugang ---
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