Bundespräsident Merz setzt Arbeitsgruppe zur Verhinderung der weiteren Eskalation im Steuerbereich mit Italien ein

05.11.2009 | von Schweizerische Bundesbehörden

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


05.11.2009, Bundespräsident Hans-Rudolf Merz setzt in der Auseinandersetzung um steuerpolitische Fragen mit Italien eine interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertretern des Eidgenössischen Finanzdepartementes (Lead), des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes ein. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, eine gemeinsame Strategie zur Beruhigung der steuerpolitischen Beziehungen mit Italien zu erarbeiten und Massnahmen zu prüfen. Ziel des Auftrages ist es, die weitere Eskalation im Steuerbereich mit Italien zu verhindern.


Vor dem Hintergrund der jahrelangen Bemühungen der Schweiz um eine Lösung der offenen steuerpolitischen Fragen mit Italien und der ungerechtfertigten Vorwürfe Italiens gegenüber dem Finanzplatz Tessin, hatte Bundespräsident Merz entschieden, die Verhandlungen mit Italien über die Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens bis auf Weiteres zu sistieren. Merz hat den Bundesrat an der heutigen Sitzung darüber informiert, dass er als weiteren Schritt eine interdepartementale Arbeitsgruppe einsetzen wird, mit dem Auftrag, eine Strategie zur Beruhigung der steuerpolitischen Beziehungen mit Italien zu erarbeiten und weitere Massnahmen zu prüfen. Ziel des Auftrages ist das Verhindern einer weiteren Eskalation im Steuerbereich zwischen Italien und der Schweiz.Die interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertretern des Eidgenössischen Finanzdepartementes, des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes wird vom Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Urs Ursprung, geleitet.

Alt Ständerat Renzo Respini, der von Bundespräsident Merz zum politischen Berater für Steuerfragen mit Italien ernannt worden war, ist ebenfalls in der Arbeitsgruppe vertreten. Die Einsetzung der Arbeitsgruppe erfolgt, wie die Sistierung der Verhandlungen für ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), auf der Basis des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes sowie der Organisationsverordnung des EFD.Die Verhandlungen zur Revision des DBA mit Italien sind seit 2001 im Gang. 2007 lag der italienischen Regierung ein unterschriftsreifer Vorschlag mit einer Regelung des Informationsaustausches (Steuerbetrug und ähnliche Delikte) vor. Italien brach die Verhandlungen ab, da es die Schweiz nicht von einer schwarzen Liste streichen wollte. Italien verlangte erst im Juni 2009 die Wiederaufnahme der DBA-Verhandlungen mit der Schweiz, es fanden daraufhin im Juli und Ende September 2009 zwei Gesprächsrunden statt. Dabei forderte die Schweizer Delegation namentlich die Streichung der Schweiz von sämtlichen schwarzen Listen sowie die Aufnahme auf die neue weisse Liste.

Die Verhandlungsdelegationen erreichten indessen vor allem aus politischen Gründen keinen Abschluss und vereinbarten, die Verhandlung zu einzelnen Punkten weiterzuführen. Italien führt die Schweiz bereits seit mehreren Jahren wegen der Besteuerung der privilegierten Gesellschaften nach Art. 28 StHG, der im Verhältnis zu Italien tieferen ordentlichen Besteuerung sowie wegen eines fehlenden Informationsaustausches zur Durchsetzung des internen Steuerrechts auf diversen schwarzen (Steuer-)Listen. Um das bilaterale Verhältnis im Steuerbereich zu verbessern, hat die Schweiz verschiedene Initiativen unternommen. So versucht sie seit 2001 das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zu revidieren. Seit 2005 bietet sie mit den EU-Abkommen zur Zinsbesteuerung sowie zur Betrugsbekämpfung Hand für nachhaltige Lösungen.

Gleichwohl verweigert Italien systematisch die Anwendung von Artikel 15 des Zinsbesteuerungsabkommens (Nullsatz auf grenzüberschreitende Zins-, Dividenden und Lizenzzahlungen). Das bilaterale DBA sieht die höchsten Sockelsteuerbelastungen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen vor, das die Schweiz mit einem anderen direkten EU- Nachbarland vereinbart hat. Sowohl ein DBA nach Artikel 26, wie auch die Einhaltung des Zinsbesteuerungsabkommens und die Ratifizierung des Betrugsbekämpfungsabkommens durch Italien würden es den dortigen Steuerbehörden erleichtern, mit der Schweiz bei Fiskaldelikten zusammenzuarbeiten.

--- ENDE Pressemitteilung Bundespräsident Merz setzt Arbeitsgruppe zur Verhinderung der weiteren Eskalation im Steuerbereich mit Italien ein ---

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