Die Post: Grundsatzentscheide zur Corporate Governance gefällt

30.10.2009 | von Die Schweizerische Post AG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


30.10.2009, Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Post hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2009 Grundsatzentscheide zur künftigen Corporate Governance der Post gefällt. Mit den Entscheiden bezüglich Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Prozessen will der Verwaltungsrat eine grössere Übereinstimmung mit den in der Schweiz üblichen «Best Practice»-Regeln erreichen.


Die Anpassungen der bisherigen Organisation und der Arbeitsweise des Verwaltungsrates erlauben ihm zudem, eine klarere Rolle im Strategieprozess einzunehmen und damit die strategische Weiterentwicklung der Post stärker zu beeinflussen.

Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Post hat an seiner letzten Sitzung vom 26. Oktober 2009 Grundsatzentscheide zum Thema «Corporate Governance» gefällt. Dies auch im Wissen, dass die Corporate Governance für eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Grundversorgungsauftrag ebenso wichtig ist, wie dies bei einer Publikumsgesellschaft der Fall sein muss. Für den Verwaltungsrat erlauben die Beschlüsse, die Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Prozesse zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung in eine grössere Übereinstimmung mit den Empfehlungen des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» zu bringen. Den Grundsatzentscheiden war ein mehrmonatiger Analyse- und Erarbeitungsprozess vorausgegangen. Dabei hatte eine Arbeitsgruppe des Verwaltungsrates unter der Leitung der Verwaltungsräte Marco Durrer und Dominique Freymond im Austausch mit Vertretern des Eigners, der Konzernleitung und externen Spezialisten die bisherige Corporate Governance überprüft und den Anpassungsbedarf identifiziert.

Aufgabenteilung konkretisiert

Mit den Grundsatzentscheiden des Verwaltungsrates sind auch die strategischen und operativen Verantwortlichkeiten zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung konkretisiert worden. Die Zusammenarbeit der beiden Gremien soll intensiviert werden, wobei die Zuständigkeiten klar nach den Regeln der „Checks and Balances“ gemäss „Best Practices“ aufgebaut sind. Die Verantwortlichkeiten des VR für die Ausgestaltung des Strategieprozesses verlangen ein breiteres Engagement dieses Gremiums. Insbesondere steht ein vierteljährlicher Sitzungsrhythmus des Strategieprozesses im Einklang mit dem vom Eigner heute bevorzugten Corporate Governance Prozess. Der Prozess zur Ausarbeitung und Umsetzung der Konzernstrategie wird eine stärkere Interaktion zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung erfahren.

Vier Ausschüsse und mögliche Arbeitsgruppen

Neben regelmässigen Sitzungen zwischen den Führungsgremien sieht der Verwaltungsrat Veränderungen hinsichtlich seiner Struktur und Arbeitsweise vor. Darüber hinaus will der Verwaltungsrat zu den zwei bereits bestehenden Ausschüssen Audit and Risik (AR) sowie Organisation, Nomination and Remuneration (ONR) zwei zusätzliche einsetzen, nämlich Investment, Mergers, Acquisitions and Alliances (IMA) sowie einen Ausschuss PostFinance (PF). Letzterer unterstützt auch die Überführung von PostFinance in eine, wie in der Branche übliche, eigenständige, Aktiengesellschaft. Der VR wird im Ausschuss PF auch seine Verantwortung bezüglich der Governance des Anlagegeschäfts (Anlage- und Risikopolitik) und Überwachung der operationellen Risiken des Finanzinstituts wahrnehmen. Mit dem Instrument der Ausschüsse soll vor allem eine Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung der laufenden Geschäfte auf Stufe Verwaltungsrat erzielt werden. Den Vorsitz in den Ausschüssen nimmt jeweils ein Verwaltungsrat mit Spezialkenntnissen auf dem entsprechenden Gebiet wahr: Rudolf W. Hug (AR), Dominique Freymond (ONR), Andreas Schläpfer (IMA), Marco Durrer (PF). Neu können zwei Stellvertreter des Präsidenten ernannt werden zur Sicherstellung der Funktion des Verwaltungsrats bei allfälligen Abwesenheiten des Präsidenten.

Ad hoc Arbeitsgruppen, mit zeitlich und inhaltlich klar definiertem Auftrag, können vom VR zur Vorbereitung von Entscheidungen eingesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Neuerungen ist das heute gültige Organisationsreglement zu revidieren. Auf dieser Basis ist schliesslich die hauseigene Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung (GZO) anzupassen.

--- ENDE Pressemitteilung Die Post: Grundsatzentscheide zur Corporate Governance gefällt ---

Über Die Schweizerische Post AG:

Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.

Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.



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