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Migros: Der neue Migros-Landes-Gesamtarbeitsvertrag 2011-2014 trotzt der Krise

27.10.2009 | von Migros-Genossenschafts-Bund


Migros-Genossenschafts-Bund

27.10.2009, Der erneuerte Migros-Landes-Gesamtarbeitsvertrag 2011-2014 (L-GAV) ist unter Dach und Fach und tritt am 1.1.2011 in Kraft. Der gestern unterzeichnete Vertrag basiert auf dem bis 31. Dezember 2010 geltenden L-GAV. Damit bleiben die fortschrittlichen und vorbildlichen Leistungen und Errungenschaften des Migros-L-GAV, der zu den besten Gesamtarbeitsverträgen in der Schweiz zählt, den Mitarbeitenden weiterhin und uneingeschränkt auf Jahre hinaus garantiert.

Mit dem Abschluss des Migros-L-GAV 2011-2014 auf Basis des geltenden L-GAV, löst die Migros zusammen mit ihren Sozial- und Vertragspartnern ihr Versprechen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein. Die Leistungen und Errungenschaften des Migros-L- GAV werden uneingeschränkt wiederum auf Jahre hinaus garantiert. Wenn der Migros-L-GAV 2011-2014 am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, wird dies, wie am 1. Januar 1983, als der erste Migros-L-GAV in Kraft trat, ganz im Geist erfolgen, dass die Sozial- und Lohnleistungen eines solchen GAV eben nicht nur Kosten, sondern auch und vor allem Investitionen in die Zukunft sind.

Als die Migros am 31. März 2009 erklärt hat, dass sie in den nächsten 3 Jahren 5 Milliarden Franken in der Schweiz investieren, sie mit diesem Konjunkturprogramm ganz bewusst und offensiv einen anderen Weg gehen und sie zu ihrer nationalen Verantwortung gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitenden auch in Zeiten internationaler Wirtschaftskrise stehen wird, so wie sie es immer getan hat, war auch bereits gesagt, welcher Geist die Verhandlungen über den neuen Migros-L-GAV für die Jahre 2011-2014 beherrschen wird.

Das war für das Ergebnis entscheidend, denn die Ausgangslage für die Verhandlungen war schwierig und ambitiös. Schwierig, weil sich der ohnehin schon angespannte Wettbewerb im schweizerischen Detailhandel weiter zugespitzt hat, schwierig weil die Nahrungsmittelindustrie sowie die anderen Hersteller und Zulieferer einem permanenten Anpassungs- und Kostendruck ausgesetzt sind, schwierig, weil der öffentlich publizierte Vergleich aller Personalkosten zeigt, dass diese bei den Schweizer Grossverteilern um das Vierfache höher sind als bei den deutschen Wettbewerbern.

Ambitiös, weil der Migros-L-GAV, für den die Migros heute jährlich über 600 Mio. Franken aufwendet, in den letzten Jahren mit grosser Dynamik weiterentwickelt und ausgebaut worden ist. Die Erneuerungen und Anpassungen des Migros-L-GAV auf den 1. Januar 2003, den 1. Juli 2005, den 1. Januar 2007, den 1. Juli 2008 und den 1. Januar 2009 markieren die Ausbauschritte und Meilensteine, die dafür vorgenommen und gesetzt wurden. Im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeitswelt wurde das Spektrum familienpolitischer Leistungen mit einem Mutterschaftsurlaub von 16 bis 18 Wochen bei vollem Lohn, dem Ausbau des Schwangerschafts- und Elternschaftsurlaubes, der Einführung des Vaterschaftsurlaubes von bis zu 4 Wochen und der vollständigen Gleichstellung neuer Familien- und Lebensformen erweitert und optimiert. Mit der Ablösung der Gratifikation durch den 13. Monatslohn wurde allen Mitarbeitenden vorbehaltlos ein zusätzlicher Lohnanspruch von 8.33 % pro Jahr zuerkannt. Arbeitszeitflexibilität wurde mit neuen Arbeitszeitmodellen mit Einkommens- und Beschäftigungsgarantie kombiniert und abgesichert, der Gesundheitsschutz verstärkt, der Versicherungsschutz bei Krankheit auf 2 Jahre bei vollem Lohn erweitert und die Lohngarantie für Mitarbeitende mit Kindern bei jedem Militär-, Schutz- und Zivildienst durchgehend und generell auf 100 % erhöht. Die sozialpartnerschaftlich vereinbarte Arbeitszeitverlängerung von 41 auf 43 Stunden pro Woche für 10 % der Mitarbeitenden wurde innerhalb eines Jahres mit einer Lohnerhöhung von bis zu 6 % honoriert, ihre Arbeitsplätze durch Produktivitätsverbesserungen auf lange Frist gesichert. Mit der seit 1. Januar 2009 gültigen Mindestlohnpolitik wurden für Mitarbeitende mit Berufsausbildung durchschnittliche Bruttomindestlöhne von bis CHF 4'100.- festgelegt und damit das Engagement der Migros für die Berufsbildung unterstrichen, mit der Erhöhung des Bruttomindestlohnes auf CHF 3'700.- für Ungelernte, die dadurch auf Jahresbasis einen monatlichen Bruttolohn von CHF 4'000.- erhalten, ein arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Zeichen gesetzt. Zusätzlich zum stetigen und dynamischen Ausbau der Arbeitsbedingungen im Migros-L-GAV wurde mit Nominallohnerhöhungen von 20.55 % und Reallohnerhöhungen von 10.65 % in den Jahren 2001 bis 2009 eine nicht minder dynamische Effektivlohnpolitik entwickelt, verfolgt und realisiert.

--- ENDE Pressemitteilung Migros: Der neue Migros-Landes-Gesamtarbeitsvertrag 2011-2014 trotzt der Krise ---

Über Migros-Genossenschafts-Bund:
Die Migros gehört zu den grössten Detailhändlern der Schweiz. Konsumenten und Konsumentinnen finden in den zahlreichen Verkaufsstellen die Produkte für den täglichen Gebrauch.

Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) mit Sitz in Zürich nimmt verschiedene Aufgaben innerhalb der Migros wahr.

Der MGB bildet gemeinsam mit den zehn Migros-Genossenschaften, der Eigenindustrie, den Dienstleistungsunternehmen sowie den weiteren zugehörigen oder nahe stehenden Betrieben, Organisationen und Stiftungen die Migros-Gruppe.

Die wichtigsten Organe des MGB sind die Delegiertenversammlung, die Verwaltung (Verwaltungsrat) und die Generaldirektion.


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