Firmenmonitor

Visana: Medizinische Versorgung in ländlichen Regionen noch mehr gefährden?

27.10.2009 | von Visana Services AG


Visana Services AG

27.10.2009, Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Heilmittelgesetzes gestartet. Er schlägt ein landesweites Verbot der Abgabe von Medikamenten durch Ärzte vor. Einmal mehr ist vom Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin die integrierte Grundversorgung betroffen. Diese wurde bereits mit der jüngst umgesetzten Reduktion der Labortarife negativ tangiert. Mit der Aufhebung der Selbstdispensation schwächt der Bundesrat erneut die Grundversorger und gefährdet damit die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen.

Ziel von Bundesrat Couchepin ist es, die heutigen, teilweise falsch gesetzten Anreize zu korrigieren. Es ist richtig, dass mit der Entkoppelung von Verschreibung und Abgabe der Anreiz für Ärzte wegfällt, mehr als die nötigen Medikamente zu verschreiben, um das eigene Einkommen zu optimieren. Den Beweis, dass in der Selbstdispensation mehr Mittel verschrieben werden, ist der Bundesrat aber leider schuldig geblieben. Immerhin soll den Kantonen offen gelassen werden, in ländlichen Gebieten mittels Ausnahmebewilligungen die ärztliche Medikamentenabgabe vorzusehen.

Die Autoren dieser Stellungnahme schlagen als Alternative zum Vorschlag des Bundesrates zwei Varianten vor, die sowohl im Interesse der Patienten als auch der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen sind. Grundsätzlich soll in beiden Varianten der Kantonswille weiterhin gelten und die Medikamentenabgabe über sämtliche Kanäle erlaubt sein:

Variante 1: Die Ärzte mit Selbstdispensation werden nur noch für die Lagerhaltungskosten der Medikamente entschädigt und können mit der Medikamentenabgabe keine zusätzlichen Einnahmen generieren. Damit ist sichergestellt, dass nicht aus ökonomischen Überlegungen mehr Medikamente als nötig abgegeben werden. Der Einkommensausfall der selbstdispensierenden Ärzte soll durch einen höheren Taxpunktwert im Rahmen der Grundversorgung ausgeglichen werden. Die den Ärzten entgangenen Einnahmen werden kostenneutral über den Taxpunktwert rückvergütet. Denn der Hausarzt auf dem Land soll am Ende nicht weniger als heute verdienen.

Variante 2: Die Ärzte entscheiden selber, ob sie selbst dispensieren wollen oder nicht. Für Ärzte, die selber Medikamente abgeben, gilt ein tieferer Taxpunktwert als für Ärzte ohne Selbstdispensation. Auch diese Variante ist ein Nullsummenspiel, welche sich kostenneutral umsetzen lässt.

Mit diesen beiden Vorschlägen könnte sichergestellt werden, dass nicht wieder auf dem Buckel der Grundversorger gespart und die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zusätzlich gefährdet wird. Wenn man allen Ärzten die Medikamentenabgabe verweigert, geht zudem wertvolles pharmazeutisches Know-how verloren, welches sich die selbstdispensierenden Ärzte angeeignet haben.

--- ENDE Pressemitteilung Visana: Medizinische Versorgung in ländlichen Regionen noch mehr gefährden? ---

Über Visana Services AG:
Die Visana-Gruppe gehört zu den führenden schweizerischen Kranken- und Unfallversicherern. Sie bietet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach Krankenversicherungsgesetz (KVG), Zusatz- und Sachversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Unfallversicherungen nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) sowie Vorsorgelösungen und Autoversicherungen an.

Visana versichert Privatkunden (Einzelpersonen und Familien) und Unternehmenskunden (Firmen, Institutionen und Verbände). Für Letztere bietet sie Lohnausfall- und Unfallversicherungen an. Insgesamt zählt Visana rund 848'000 Privatkundinnen und -kunden. Davon sind 644’000 Personen bei Visana grundversichert. Dazu kommen 16'500 Unternehmenskunden. Am Hauptsitz in Bern und in über 46 Agenturen in der ganzen Schweiz beschäftigt Visana rund 1450 Mitarbeitende, davon zwei Drittel Frauen. Das Prämienvolumen beträgt rund 3,7 Milliarden Franken.


Weitere Informationen und Links:


Erfasst auf
 Krankenversicherung.ch

Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung