Hintergründe zu den Krankenkassen Prämien 2006

01.10.2005 | von santésuisse


santésuisse

01.10.2005, Reserven und Rückstellungen garantieren Sicherheit für Versicherte. Einleitung Bundesrat Pascal Couchepin hat das Thema „Reserven in der obligatorischen Krankenpflegversicherung (OKP)“ diesen Frühherbst lanciert.

Ihm schwebt vor, in den nächsten fünf Jahren die vorgeschriebenen OKP-Reservensätze um jährlich ein Prozent zu reduzieren. Er begründet seine Idee damit, dass die heutigen Reservensätze zu hoch seien und mit deren Reduktion der Prämienanstieg gedämpft werden könne.

Ich möchte Ihnen deshalb in den nächsten Minuten drei Punkte kurz aufzeigen: · Erstens, weshalb die Krankenversicherer im Interesse der Versicherten in einem ausreichenden Masse Reserven und Rückstellungen in der OKP verfügen müssen. · Zweitens, weshalb die Idee von Herrn Couchepin für die Versicherten mittel- wielangfristig gefährlich ist. · Und weshalb drittens der Bundesrat die Reservensätze nicht senken darf. Reserven und Rückstellungen nehmen eine zentrale Funktion im System der OKP ein. Sie stellen sicher, dass die Rechnungen der Patientinnen und Patienten fristgerecht bezahlt werden. Und sie bieten die Garantie für die Leistungserbringer (also Ärzte, Spitäler usw.), dass ihre Arbeit bezahlt wird.

Gesetzliche Grundlage

Vorab ein Blick auf Gesetz und Verordnung: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Artikel 60 Absatz 1: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert. Die Versicherer bilden für bereits eingetretene Krankheiten und zur Sicherstellung der längerfristigen Zahlungsfähigkeit ausreichende Reserven. Absatz 2: Die Finanzierung muss selbsttragend sein. Die Versicherer weisen die Rückstellungen und Reserven für die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Bilanz gesondert aus.

Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Art. 78 Reserve Absatz 1: Die Versicherer haben jeweils für eine Finanzierungsperiode von zwei Jahren das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben sicherzustellen. Sie müssen ständig über eine Sicherheitsreserve verfügen.

Absatz 4: Die Sicherheitsreserve des Versicherers muss bezogen auf das Rechnungsjahr je nach dem Versichertenbestand in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mindes- tens folgenden Prozentsatz der geschuldeten Prämien (Prämiensoll) erreichen:

Anzahl Versicherte Minimale Sicherheitsreserve in % bis 250’000 20 über 250’000 15

Absatz 5: Versicherer mit weniger als 50’000 Versicherten sind verpflichtet, eine Rückversi- cherung abzuschliessen. Davon ausgenommen ist die freiwillige Taggeldversicherung.

Reserven gleichen Einnahmen- und Ausgabenschwankungen in der OKP aus Soviel zu den Auflagen, die den Krankenversicherern in der OKP vorgegeben sind. Nun beantworte ich Ihnen zwei Fragen gleich vorweg: · Erstens: Weshalb sind die Krankenversicherer verpflichtet, eine „Sicherheitsreserve“ In der OKP zu bilden? · Zweitens: Weshalb haben Gesetzgeber und Bundesrat eine solche Bestimmung er- lassen?

Wie jede Versicherung müssen auch die Krankenversicherer in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten nachzukommen. Oberstes Ziel der sozialen Krankenversicherung ist es, bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu erbringen. Dazu sind primär die Prämieneinnahmen da. Diese werden auf der Grundlage von Annahmen kalkuliert (darüber hat Sie vorhin Herr Revaz bereits informiert). In einem bestimmten Jahr decken die Prämieneinnahmen die Leistungsausgaben, in einem anderen Jahr vielleicht nicht, und die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Die Differenz führt nicht einfach zu einem Defizit zu Lasten der Bundeskasse, sondern wird über die Reserven des Krankenversicherers ausgeglichen. Die Situation ist also anders als bei den anderen Sozialversicherungen. Ich erwähne hier als Beispiel die IV, bei der wir Ende dieses Jahres ein Defizit von über 2 Milliarden Franken haben werden. Die Reserven des Krankenversicherers sind also eine Art Regulativ in Jahren, in denen die Ausgaben höher als die Einnahmen sind. Wie werden die Reserven berechnet? Die Reserven entsprechen dem Verhältnis von Eigenkapital zu verdienten Prämien. Ein Rechenbeispiel: Wenn das Eigenkapital 100 Mio. Franken und die verdienten Prämien 600 Mio. betragen, so ergibt sich eine Reservenquote von 16.7 Prozent. Wie sieht dies technisch gesehen im Laufe des Jahres aus?

Reserven in der OKP aus technischer Sicht Reserven Anfang Jahr + Prämieneinnahmen - Leistungen - Verwaltungskosten - Prämien Rückversicherung + Leistungen Rückversicherung + Finanzerträge Reserven Ende Jahr

Die Reservesituation 1996-2004

Die Statistik zeigt, dass die OKP-Reserven in den letzten Jahren stark geschwankt haben:

In Mio. CHF 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Gesamtergebnis -320 70 0 -49 -306 -790 -224 400 514 Reserve/Vers. 397 415 412 424 390 287 267 324 400 Reservequote 25.7% 24.8% 23.5% 23.6% 21.1% 15.0% 12.8% 14.2% 16.5% Mindestreserve* 17% 17% 17% 17% 17% 16.5% 16.5%

* Rechnerischer Wert für die durchschnittliche Mindestreservequote Quelle: BSV/BAG; Mindestreserve: santésuisse

In den vier Jahren von 1999-2002 reichten die Prämieneinnahmen nicht aus, um die Ausgaben zudecken. In der Folge wurden die Reserven massiv von 23,5 Prozent (1998) auf 12,8 Prozent (2002) abgebaut. In den beiden Folgejahren kam es wieder zu einer leichten Erholung.

Zu beachten ist, dass es sich hier um Durchschnittszahlen handelt. Die Situation präsentiert sich unter den Krankenversicherern sehr unterschiedlich. Sie erinnern sich noch, dass drei Krankenversicherer mangels ausreichender Reserven ihren Betrieb nicht mehr weiterführen konnten und die Tätigkeit einstellen mussten. Andere Krankenversicherer mussten unterjährige Prämienerhöhungen vornehmen, um ihre Zukunft zu sichern. Diese Erfahrungen zeigen, dass die Reserven innert kürzester Zeit aufgebraucht werden können. Allein im Jahr 2001 ist die durchschnittliche Reservequote von 21,1 auf 15 Prozent gesunken, was einem Abbau von fast einem Drittel in nur einem Jahr entspricht. Hintergrund dieses Abbaus war, dass bereits bei der Prämiengenehmigung ein Reserveabbau verlangt worden war und zusätzlich die Finanzerträge infolge der Börsenbaisse keine – sonst übliche – Entlastung bieten konnten.

Reserven sind Eigenmittel

Wem gehören die Reserven? Die Reserven werden in der Buchhaltung als Passivposten dem Eigenkapital zugeordnet, da sie dem Krankenversicherer gehören. Dies ist aber zu relativieren: Diese Mittel kommen wieder allen Versicherten dann zugute, wenn die Prämieneinnahmen tiefer waren als die vom Krankenversicherer erbrachten Leistungen und dieser zum Rechnungsausgleich auf die Reserven zurückgreifen muss. Und wenn infolge mehrerer positiver Geschäftsabschlüsse die Reservenquote höher als erforderlich ist, können diese Mittel zur Dämpfung der Prämienanpassungen eingesetzt werden. Denn bekanntlich bleiben Überschüsse beim Krankenversicherer und werden nicht ausgeschüttet – sei dies als Dividende, Genossenschaftsanteil oder in anderer Form.

Reserven sind Eigenmittel. Wie jede Unternehmung benötigen auch die Krankenversicherer Eigenmittel, um die finanzielle Solvenz und damit die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Eigenmittel einer Krankenversicherung sind u.a. die Reserven. In ihrer Buchhaltung treten bei den Leistungsausgaben starke saisonale Schwankungen auf, die ausgeglichen werden müssen.

Auf der Einnahmenseite sind die Zahlungen zwar kontinuierlicher, aber auch da gibt es Schwankungen: So bezahlen nicht alle Versicherten ihre Prämien pünktlich, und die Prämienverbilligungen der Kantone, die via Krankenversicherer an die Berechtigten ausbezahlt werden, treffen mitunter mit Verspätung ein. Zudem haben wir Kantone mit Prämienausständen, die mehr als ein Jahr alt sind. Hier spielen die Krankenversicherer für einzelne Kantone „Bank“. Es braucht somit Eigenmittel, um diese Schwankungen auszugleichen, sonst ist die finanzielle Stabilität des Systems der obligatorischen Krankenpflegversicherung nicht gewährleistet.

Schliesslich ist der Hinweis wichtig, dass die Reserven auch Erträge abwerfen, welche als Einnahmequelle mithelfen, die ständig steigenden Kosten in unserem Gesundheitswesen zu finanzieren. Im Durchschnitt der letzten Jahre konnten dank der Finanzerträge die Prämien je nach Krankenversicherer um 1 bis 2 Prozent tiefer gehalten werden.

Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle

Neben den Reserven gibt es bei der OKP auch Rückstellungen. Auch hier zunächst ein Blick in die Verordnung (KVV):

Artikel 83 Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle (Grundlage Art. 60 KVG) Absatz 1: Jeder Versicherer hat Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle zu bilden: a. für die obligatorische Krankenpflegeversicherung; b. für die Taggeldversicherung.

Absatz 2: Die Versicherer berichtigen in der laufenden Rechnung die bilanzierten Rückstellungen, wenn diese nicht mit dem tatsächlichen, aufgrund der Vorjahreskosten berechneten Bedarf übereinstimmen.

Warum Rückstellungen? Rund 30 Prozent der Rechnungen für Arzt- und Spitalleistungen – also eine sehr beachtliche Zahl –, die im Bilanzjahr anfallen, sind in der Regel am Jahresende noch nicht bezahlt, da sie bei den Krankenversicherern jeweils erst im Folgejahr nach der Behandlung eintreffen. Da diese Rechnungen ebenfalls bezahlt werden müssen, sind in der Buchhaltung „Schaden- rückstellungen“ für pendente „Schäden“ zu bilden. Dabei handelt es sich um die „Rückstel- lungen für unerledigte Versicherungsfälle“. Die Rückstellungen entsprechen also den bereits bezogenen, aber noch nicht bezahlte Leistungen.

Die Schadenerledigung dürfte dank elektronischem Datenaustausch künftig schneller vonstatten gehen als früher. Doch fehlen dafür bis jetzt entsprechend verlässliche Werte. Trotz vermehrtem elektronischen Datenaustausch werden auch Rechnungen weiterhin erst im Folgejahr eintreffen. Deshalb braucht es auch künftig ausreichend dotierte Rückstellungen. Die Rückstellungsquote ist zwischen 1996 und 2004 jedoch bereits von 32 auf 27.5 Prozent gesunken.

Wie werden die Rückstellungen berechnet? Diese werden in Prozent der Nettoleistungen errechnet. Ein Rechenbeispiel auch hiezu: Bei Rückstellungen von 300 Mio. und Versicherungsleistungen von 1.1 Mia beträgt die Rückstellungsquote 27.3 Prozent.

Wem gehören die Rückstellungen? Rückstellungen werden in der Buchhaltung als Passivposten dem Fremdkapital zugeordnet, da sie den Versicherten gehören und für die Begleichung von deren Rechnungen benötigt werden.

Reserven, Rückstellungen und Prämienentwicklung

Reserven und Rückstellungen haben Einfluss auf die Prämienentwicklung: Wenn die Leistungskosten in absoluten Frankenbeträgen steigen, sind die Krankenversicherer konsequenterweise verpflichtet, höhere prozentuale Reserven und Rückstellungen zu bilden.

Auch dazu ein Beispiel: Steigen die von den Krankenversicherern bezahlten Kosten, also die Nettoleistungen, um 5 Prozent, müssen die Prämien um etwa 7.5 Prozent angehoben werden, da im Gleichschritt mit der Kostenentwicklung die Reserven je nach Grösse des Krankenversicherers um 15 oder 20 Prozent sowie die Rückstellungen um 25 bis 30 Prozent angepasst werden müssen.

Schlussfolgerungen

1. Wir kennen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) das Umlageverfahren. Die Einnahmen müssen hoch genug sein, um die Ausgaben zu decken. 2. Werden die Einnahmen während einer gewissen Zeit künstlich tief gehalten, geht dies auf Kosten der Reserven. Sind die aufgebraucht, steigen die Prämien umso stärker. Dieser Effekt war namentlich in den Jahren 2002 und 2003 spürbar, als die Prämien um je fast 10 Prozent erhöht werden mussten. 3. Zu tiefe Prämien über eine längere Zeit führen zu Insolvenz und zur Betriebsaufgabe. Dies liegt nicht im Interesse der Versicherten. 4. OKP-Versicherte finden zwar aufgrund der gesetzlichen Regelungen wohl einen anderen Versicherer. Die wegen Insolvenz des Krankenversicherers nicht bezahlten Rechnungen hat jedoch die Gesamtheit der Versicherten zu berappen. 5. Schwieriger ist jedoch die Situation für zusatzversicherte Personen. Vor allem dann, wenn es sich um ältere oder kranke Personen handelt. Denn für Zusatzversicherung kann nicht so ohne weiteres ein neuer Versicherer gefunden werden. 6. Die OKP-Reserven betragen aktuell 400 Franken pro Versicherten. Dies sind nicht einmal zwei Monatsprämien. Im Zeitalter von Epidemien, Pandemien und der Vogelgrippe ein Polster, das im Ernstfall rasch aufgebraucht sein wird. 7. Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle sind ein transitorischer Posten in der Buchhaltung, der jedes Jahr vollständig aufgebraucht wird. 8. Reserven und Rückstellungen bringen als Eigenkapital Finanzerträge. Die Finanzerträge helfen mit, dass die Leistungen der Krankenversicherung nicht allein über die Prämien finanziert werden müssen. Im Durchschnitt können so die Prämien je nach Krankenversicherer um 1 bis 2 Prozent reduziert werden. 9. Wohl gibt es einen Insolvenzfonds der Krankenversicherer, doch ist dieser völlig unterdotiert. Für die Insolvenz von drei kleinen Krankenversicherern musste dieser 53 Mio. Franken aufwenden. Die Zahlungsunfähigkeit eines einzigen mittelgrossen Krankenversicherers könnte den Insolvenzfonds leeren. Denn im Fonds sind aktuell nur rund 50 Mio. Franken. 10. Je höher die Reserven und Rückstellungen im Verhältnis zu den eingegangenen Verpflichtungen dotiert sind, desto höher ist die Bonität und desto kleiner die Gefahr finanzieller Probleme. 11. Wir haben bereits den „Fall IV“ – wir Krankenversicherer wollen nicht noch einen „Fall KV“. 12. Ein „Schräubeln“ an Reserven und Rückstellungen ist reine Prämienkosmetik. 13. Anstatt an Reserven und Rückstellungen herumzuflicken, wäre es politisch klüger, den Ursachen der Kostensteigerung auf den Grund zu gehen und das Übel an der Wurzel zu packen. Die Vorschläge sind seit langem bekannt, nur der Wille, sie umzusetzen, ist nach wie vor nicht vorhanden. 14. Unser oberstes Anliegen ist der Schutz der Versicherten. Die Solvenz steht im Vordergrund. Deshalb Hände weg von einer Senkung der Reservensätze.

--- ENDE Pressemitteilung Hintergründe zu den Krankenkassen Prämien 2006 ---

Über santésuisse:
santésuisse ist die führende Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer im Bereich der sozialen Krankenversicherung.

santésuisse setzt sich im Interesse der Versicherten und sämtlicher Mitglieder, unabhängig von ihrer Grösse und Organisation, für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein, mit dem Ziel, den Versicherten über Leistungswettbewerb die Wahlfrei-heit, den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und ein gutes Kosten-Nutzenverhältnis zu garantieren. santésuisse ist bereit, dafür Kooperationen einzugehen.


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