20.09.2005
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20.09.2005, Finanzielle Stabilität für Versicherte garantieren
Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen von 6,4% im Jahr 2004 macht Prämienanpassungen notwendig.
Die Gesundheitskosten in der Grundversicherung sind im Jahr 2004 um 6,4% gewachsen.
Besonders stark gestiegen sind die Kosten im Spitalbereich, bei den Ärzten und bei den Medikamenten. Für das laufende Jahr rechnen die Krankenversicherer mit einer Kostensteigerung von 6-8%. Dies wird sich auch bei der Festlegung der Prämien für das Jahr 2006 auswirken.
Gemäss der Risikoausgleichsstatistik der Gemeinsamen Einrichtung KVG sind die Nettokosten pro Versicherten in der Grundversicherung im vergangenen Jahr um 6,4% gestiegen. Bei den Nettokosten handelt es sich um jenen Betrag, den die Krankenversicherer nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt (Kostenbeteiligung) an die Leistungserbringer auszahlen. Die Nettokosten sind eine wichtige Grundlage der Prämienberechnung. Für die Prämien 2006 spielen hauptsächlich die Kostenerwartung für das laufende Jahr und die Kostenprognose für 2006 eine Rolle. Die Prämien 2006 sollen die Kosten 2006 decken. Gemäss ersten Trends muss auch für 2005 mit einer starken Kostenzunahme im Rahmen von 6-8% gerechnet werden. Eine Entlastung an der Kostenfront zeichnet sich nach wie vor nicht ab, zumal bislang keine strukturellen politischen Reformen beschlossen worden sind.
Im Rahmen der Prämienfestlegung ist zentral, dass die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung sichergestellt werden kann. Patientinnen und Patienten müssen die Garantie haben, dass ihre Rechnungen für Spitalaufenthalte, Arztbesuche oder Medikamentenbezüge bezahlt werden können. Um diese Zahlungen Woche für Woche sicherzustellen, benötigen die Krankenversicherer ein gewisses Grundkapital. Gesetz und Verordnungen sehen deshalb vor, dass die Krankenversicherer Rückstellungen und Reserven bilden müssen. Die Reserven betragen für grosse Krankenversicherer 15% des Prämienvolumens, für Versicherer mit weniger als 250'000 Versicherten 20%. Ende 2004 lag die Reservequote gemäss BAG im Branchendurchschnitt bei 16,5%, was der durchschnittlichen Mindestreservequote entspricht. Eine Senkung dieser Reservequote ist nicht sinnvoll, würde sie doch nur die Interessen der Versicherten gefährden.
Keine Mehrbelastung des Prämienzahlers Vielmehr sollte das Übel an der Wurzel gepackt werden und strukturelle Massnahmen gegen die Kostensteigerung beschlossen werden. Oberstes Gebot muss dabei sein, dass es zu keiner Mehrbelastung für den Prämienzahler kommt.
1. Spitalfinanzierung Es braucht Massnahmen in zwei Richtungen, um das Wachstum in diesem grössten Kostenblock in Griff zu bekommen. • Erstens sind die falschen wirtschaftlichen Anreize zu beseitigen. • Zweitens ist die Kostenverlagerung von der öffentlichen Hand auf die Krankenversicherung zu stoppen. Die Vorschläge der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates laufen in diese Richtung. Wichtig sind für santésuisse dabei vor allem folgende Punkte: - Gleichbehandlung von ambulanten und stationären Leistungen - Gleichbehandlung der in öffentlichen und privaten Spitälern erbrachten Leistungen - Gleichbehandlung aller obligatorisch versicherten Personen, unabhängig von der zusätzlichen Versicherungsdeckung. - Leistungsabgeltung statt Defizitdeckung.
2. Pflegefinanzierung Bei der Finanzierung der Pflegeheime und der Spitex ist wichtig; - dass die Krankenversicherung künftig einen Beitrag an die Pflegekosten zu leisten hat, der in etwa dem heutigen Finanzierungsvolumen entspricht, - dass keine Automatismen zur Anpassung des Beitrags der Krankenversicherung an die Entwicklung der Kosten im Pflegebereich eingeführt werden, - dass die Pflegeleistungen der Heime und der Spitex nach gleichen Regeln finanziert werden. - dass die Pflegebedürftigen mit Anpassungen bei der Hilflosenentschädigung und bei den Ergänzungsleistungen entlastet werden.
3. Medikamente Die Massnahmen, welche das BAG und die Pharmaindustrie bekannt gegeben haben, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber weiterführende Massnahmen: - Das BAG muss künftig bei seinem Auslandpreisvergleich die günstigeren Nachbarländer (Österreich, Frankreich, Italien) gleichwertig einbeziehen und Druck ausüben, damit die Medikamentenpreise in Richtung europäisches Niveau gesenkt werden. - Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und natürlich auch die Preise der Medikamente der Spezialitätenliste sind periodisch und nicht nur nach 7 Jahren zu überprüfen. - Unbedeutende Innovationen (Me-Too-Produkte) dürfen - wenn überhaupt - auch nur zu unbedeutenden Preiserhöhungen führen.
4. Aufhebung des Vertragszwangs Die Aufhebung des Vertragszwangs ist nach wie vor die beste Massnahme für den Abbau von unwirtschaftlichen und überflüssigen Leistungen, für die Verbesserung der Qualität, aber auch eine ausgeglichene regionale Versorgung.
Die Kostensituation in der Krankenversicherung erfordert, dass das Parlament von allen Akteuren im Gesundheitswesen einen Beitrag zur Kostenstabilisierung in der Krankenversicherung verlangt.
Auskunft erteilt: Peter Marbet Leiter Abt. Politik und Kommunikation Tel. 032 625 42 57 E-Mail: peter.marbet@santesuisse.ch!
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