Sonova erzielt Einigung mit dem Deutschen Bundeskartellamt

15.10.2009 | von Sonova Holding AG

Uhr Lesedauer: 1 Minute


15.10.2009, Phonak GmbH, der deutschen Tochtergesellschaft der schweizerischen Sonova Holding AG, ist heute ein Bussgeldbescheid des Deutschen Bundeskartellamtes nach Ermittlungen zugestellt worden, welche das Amt im Rahmen einer Untersuchung des deutschen Hörgerätemarktes durchgeführt hat. Trotz der erhobenen Vorwürfe konnte sich Sonova mit dem Deutschen Bundeskartellamt einigen und sieht von weiteren Rechtsmitteln in diesem Falle ab.


Das Bundeskartellamt wirft der Phonak GmbH einen Verstoss gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Phonak bestreitet jegliche systematische Beeinflussung der Endverkaufspreise von Hörgeräteakustikern, wird aber nach der heutigen Einigung mit dem Bundeskartellamt von weiteren rechtlichen Schritten gegen den Entscheid absehen. Die Höhe des Bussgeldes beläuft sich auf EUR 4,2 Mio. und hat damit keinen Einfluss auf die Gewinnaussichten der Sonova Holding AG für das laufende Geschäftsjahr.

--- ENDE Pressemitteilung Sonova erzielt Einigung mit dem Deutschen Bundeskartellamt ---

Über Sonova Holding AG:

Sonova steht für innovative Lösungen rund um das Thema Hören. Die finanzkräftige, global tätige Firmengruppe verfolgt eine Wachstumsstrategie und setzt auf Innovation, Kundennähe und pro-aktive Kostenkontrolle.

Die Sonova Firmengruppe ist:

einer der drei grössten Anbieter von Hörsystemen weltweit

Marktführer in der drahtlosen Kommunikation für audiologische Anwendungen

Anbieter von professionellen Lösungen zum Schutz des Gehörs.



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