Die Schweiz ist weg von der grauen Liste

25.09.2009 | von Schweizerische Bundesbehörden

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


25.09.2009, Bern - Mit der gestrigen Unterzeichnung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens(DBA) mit Katar durch Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und dem Premierminister von Katar hat die Schweiz die Kriterien der OECD zügig umgesetzt. Sie hat zwölf Abkommen mit der erweiterten Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet. Weitere Abkommen werden folgen. Die Schweiz wird damit von der sogenannten ,grauen Liste" des Sekretariates der OECD gestrichen.


Die Schweiz hat innerhalb eines halben Jahres zwölf DBA unterschrieben, deren Revision im Interesse der einheimischen Wirtschaft zum Teil weit über die Anpassung der Amtshilfe in Steuersachen hinausgeht. Sie hat nicht nur die Anpassung der Amtshilfe in Steuersachen verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft herausgeholt. Dazu gehören Nullsätze, Schiedsgerichtsklauseln und die Aufhebung bestehender Diskriminierungen wegen der bisherigen Amtshilfepolitik. Die Schweizer Behörden haben die bundesrätliche Vorgabe vom 13. März 2009, umgehend Verhandlungen zur Revision von DBA gemäss OECD-Musterabkommen aufzunehmen, zügig umgesetzt. Die Schweiz wird im Gegenzug von der ,grauen Liste" des Sekretariates der OECD gestrichen.

Die Schweiz erfüllt die internationalen Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen. Sie wird weitere Abkommen nach OECD-Musterabkommen abschliessen. In der OECD wird die Schweiz darauf hinarbeiten, ein effizientes Monitoring einzurichten, um die internationalen Standards weltweit durchzusetzen. Neu ist die Schweiz erstmals im Büro des Fiskalkomitees der OECD und im Büro des Global Forum on Taxation vertreten. Sie kann sich somit direkt, zeitgerecht und formell in die Diskussionen und Vorhaben des Steuerausschusses einbringen.

Zwölf DBA unterzeichnet

Das Sekretariat der OECD hatte die Schweiz auf eine Liste von Ländern gesetzt, die sich an die OECD-Standards halten, diese aber aus ihrer Sicht noch nicht substantiell umgesetzt haben. Die Liste war am 2. April 2009 von den G-20-Staaten an ihrem Gipfel in London angepasst und anschliessend von der OECD veröffentlicht worden. Obwohl die Schweiz Gründungsmitglied der OECD ist, war sie nicht über die Erstellung der Liste informiert worden. Der Bundesrat hatte deshalb bei der OECD protestiert.

Bereits vor dem 2. April hatte der Bundesrat von der Kritik und den Drohungen verschiedener Staaten an die Adresse der Schweiz im Zusammenhang mit der Frage des Informationsaustausches in Steuerfragen Kenntnis genommen und als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Die Schweiz ist kein Steuerparadies. Das war auch von der OECD mehrfach bestätigt worden. Die Schweiz hat ein funktionierendes Steuersystem und erhebt die üblichen Steuern, wobei sie sich um ein wettbewerbsfähiges Niveau bemüht. Am 13. März 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen und den Informationsaustausch im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage mit anderen Ländern ausbauen will. Der Bundesrat hat den entsprechenden Vorbehalt zum OECD-Musterabkommen zurückgezogen und Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere mit OECD-Staaten, aufgenommen.

Seit dem Entscheid vom 13. März 2009 hat die Schweiz mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA und Katar ein DBA mit erweiterter Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens unterzeichnet. Als unterzeichnetes Abkommen zählt auch jenes mit Spanien. Mit Spanien besteht im geltenden DBA eine automatische Meistbegünstigungsklausel, sofern die Schweiz mit einem anderen EU-Mitgliedstaat eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Diese Klausel wurde mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark am 21. August 2009 aktiviert.

Bankgeheimnis bleibt im Inland gewahrt

Die Übernahme des OECD-Standards bei der internationalen Amtshilfe in Steuersachen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens ändert für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige nichts. Der Schutz der Privatsphäre von in- und ausländischen Bankkunden (Bankgeheimnis) gegenüber ungerechtfertigten Eingriffen des Staates bleibt gewahrt. Die Zugriffsmöglichkeiten der schweizerischen Steuerbehörden auf Bankdaten werden im internen Recht mit diesem Entscheid nicht geändert. Das Bankgeheimnis schützt jedoch keine Steuerdelikte. Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte und insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat wird die diesbezüglichen Bemühungen weiterhin unterstützen.

--- ENDE Pressemitteilung Die Schweiz ist weg von der grauen Liste ---

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