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Das EFD eröffnet die Anhörung über die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz

23.09.2009 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

23.09.2009, Bern - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat gestern die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz in die Anhörung bei den interessierten Kreisen geschickt. Die Frist läuft bis zum 9. Oktober 2009. Die Verordnung präzisiert das durch die eidgenössischen Räte verabschiedete neue Mehrwertsteuergesetz. Damit wird die MWST vereinfacht und die Rechtssicherheit und Transparenz verbessert.

Das neue Mehrwertsteuergesetz (nMWSTG) und die Verordnung dazu treten am 1. Januar 2010 in Kraft. Trotz des engen Zeitrahmens können sich die interessierten Kreise im Rahmen der Anhörung über die Verordnung aktiv einbringen. So wird sichergestellt, dass die Anliegen der von der MWST betroffenen Kreise Eingang in die Verordnung finden.

Die Verordnung ist ein weiterer Meilenstein der MWST-Reform, mit der das neue Mehrwertsteuergesetz vereinfacht und der administrative Aufwand für Steuerpflichtige abgebaut werden soll. Die Verordnung ersetzt weitgehend die heutigen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen diese künftig für die Steuerpflichtigen nicht mehr bindend sein.

Das nMWSTG ist am 12. Juni 2009 durch die eidgenössischen Räte verabschiedet worden. Dieses vollständig überarbeitete Bundesgesetz bildet das Fundament der Reform der MWST und zeichnet sich durch eine einfachere Systematik und inhaltliche Revisionen in über 50 Punkten aus. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform sieht auch vor, in einem weiteren Schritt einen Einheitssatz von 6,1 Prozent einzuführen und die meisten Steuerausnahmen abzuschaffen. Dieser zweite Teil der Reform ist noch im Parlament hängig.

--- ENDE Pressemitteilung Das EFD eröffnet die Anhörung über die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz ---

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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