Synthes erzielt Erfolg im ProDisc-Patentrechtsstreit mit Medtronic

07.09.2009 | von Johnson and Johnson - Synthes GmbH

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


07.09.2009, Am 26. August 2009 sprach der U.S. District Court in Memphis, Tennessee, (das «Gericht») im Zusammenhang mit der Verletzung des US-Patents Nr. 6,936,071 von Synthes, das den künstlichen Bandscheibenersatz «ProDisc-L» betrifft, eine endgültige Unterlassungsanordnung gegen Medtronic aus.


Das Gericht verdoppelte zudem die Synthes zugesprochene Schadenersatzsumme (für den Zeitraum bis Ende 2008) auf über 21,0 Millionen USD, inklusive Zinsen und sonstiger Kosten. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass Synthes Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten hat, da Medtronic die Patentrechtsverletzung vorsätzlich begangen habe.

«Wir sind hoch erfreut, dass das Gericht den Urteilsspruch der Geschworenen bestätigt hat», sagte Michel Orsinger, Präsident und CEO von Synthes. «Synthes hat beträchtliche Investitionen in ihre Bandscheibenersatz-Linie «ProDisc» getätigt und das Urteil des Gerichts unterstreicht unsere geistigen Eigentumsrechte an dieser Technologie.»

Im Jahr 2007 leitete Synthes rechtliche Schritte gegen Medtronic ein und machte dabei geltend, dass dessen «Maverick»-Produkte das betroffene Patent verletzen würden. Im November 2008 sprach ein Geschworenengericht Medtronic der vorsätzlichen Verletzung dieses Patents durch die Herstellung und den Verkauf seiner «Maverick»-Produktlinie schuldig. Am 19. August 2009 lehnte das Gericht den Antrag von Medtronic auf Neuverhandlung des Falls ab. Medtronic fechtet diese Urteile beim Berufungsgericht der USA («U.S. Court of Appeals») an.

ProDisc-L ist ein vollständiger Bandscheibenersatz zur Verwendung in der Lendenwirbelsäule. Er wurde 2006 von der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde (FDA) zum Verkauf in den USA zugelassen und hat seitdem gute klinische Resultate gezeigt.

--- ENDE Pressemitteilung Synthes erzielt Erfolg im ProDisc-Patentrechtsstreit mit Medtronic ---

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