01.09.2009
| von Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband
Lesedauer: 2 Minuten
01.09.2009, Der Referenzzinssatz für die Anpassung der Mieten ist nochmals um ein Viertel Prozent auf
3.0% gesunken. Viele Mieterinnen und Mieter haben damit einen Anspruch auf eine
Mietzinssenkung. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz ruft
die Vermieter auf, die Mieten auf den nächstmöglichen Termin zu reduzieren. Tun sie dies
nicht, sollen die Mietenden sie rasch zu diesem Schritt auffordern. Denn die Vermieter
und Vermieterinnen profitieren bereits seit längerem von tiefen Zinsen, jetzt sollen auch
die Mietenden endlich bei den Wohnkosten entlastet werden.
Der Referenzzinssatz für die Mieten ist heute von 3.25% auf 3% Prozent ge-sunken. Damit hat ein Grossteil der Mietenden eine Mietzinssenkung zu Gute. Viele Mieterinnen und Mieter warten auch noch auf eine Mietzinssenkung auf Grund der Senkung des Referenzzinssatzes im letzten Juni von 3.5% auf 3.25%. Der MV fordert die Vermieter auf, die Mietzinse auf den nächstmögli-chen Termin an den neuen Referenzzinssatz anzupassen. Leider ist dies auf Grund der Kündigungstermine in einigen Landesgegenden erst auf Ende März oder sogar Ende April 2010 der Fall. Die Vermieterschaft ist dieses Mal besonders in der Pflicht: Bei der Senkung des Referenzzinssatzes im Juni hat der Hauseigentümerverband Schweiz ver-lauten lassen, erst eine weitere Senkung des Referenzzinssatzes führe zu Mietzinssenkungen.
Nun müssen also die Hauseigentümer definitiv handeln. Die Erfahrungen des MV zeigen leider, dass die Vermieterinnen und Vermieter oft nicht von sich aus Senkungen weitergeben, sondern dass die Mieterinnen und Mieter aktiv werden müssen. Verlangen sie eine Senkung, so erhalten sie oft eine – leider aber nicht ihre Nachbarinnen und Nachbarn im gleichen Haus, die es verpassten, ebenfalls einen tieferen Mietzins zu verlangen. Der MV empfiehlt deshalb allen Mietenden, deren Mietzins auf einem Refe-renzzins von 3.25% oder höher beruht, schriftlich bei der Vermieterschaft oder der Verwaltung eine Mietzinssenkung zu verlangen. Reagiert der Vermieter nicht oder ist die Mieterschaft mit der Antwort nicht ein-verstanden, so kann sie an die Schlichtungsstelle gelangen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Der Mieterinnen- und Mieterverband stellt allen Mieterinnen und Mietern im Internet Musterbriefe und ein Merkblatt kostenlos zur Verfügung und berät über das richtige Vorgehen. Das Angebot, wie auch die MV-Mitgliedschaft, lohnen sich: Übers Jahr gerechnet macht eine Mietzinssenkung schnell einmal einige Hundert Franken aus.
--- ENDE Pressemitteilung MV: Jetzt runter mit den Mieten! ---
Über Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband:
Das Selbstverständnis des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands
Deutschschweiz hat sich im Verlauf der Jahre gewandelt. War seine Tätigkeit in
der Vergangenheit im Wesentlichen auf ein mieterfreundliches Mietrecht und auf
den Mieterschutz ausgerichtet,versteht sich der in jüngster Zeit vermehrt auch
als nationales Kompetenzzentrum rund um das Wohnen sowie für Fragen der Wohn-
und Lebensqualität, die eine immer wichtigere Rolle spielen. Die
Dienstleistungen sollen entsprechend ausgebaut werden. Schon heute befasst sich
der intensiv mit Problemen von Lärm (Strasse, Bahn, Flugverkehr), Gesundheit,
Strahlenbelastung und Wohnökologie.
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