SBB: 90 000 zusätzliche Sitzplätze für Raver |
06.08.2009
| von Schweizerische Bundesbahnen SBB
06.08.2009, Am 8. August 2009 rollt die Street Parade über Zürichs Strassen. Über eine Million Raverinnen und Raver werden für die 18. Ausgabe der House- und Techno-Parade erwartet. Die SBB bietet Spezialtickets an und setzt 110 Extrazüge ein.
Bahnreisenden aus der Schweiz empfiehlt die SBB das «Street Parade City-Ticket» (Hin- und Rückfahrt sowie S-Bahn, Tram und Bus in der Stadtzone Zürichs und ZVV-Nachtzuschlag) oder das «Spezialbillett Zürich HB» (Hin- und Rückfahrt, ohne öffentliche Verkehrsmittel in Zürich). Beide Billette sind samstags und sonntags gültig.
Wer kein «Street Parade City-Ticket» besitzt, löst ab 1.00 Uhr zusätzlich zum gültigen Ticket den ZVV-Nachtzuschlag für 5 Franken. Mit diesem lassen sich Tram, Bus und S-Bahn auf dem Gebiet des ZVV bis in die frühen Morgenstunden nutzen. Der ZVV empfiehlt, den ZVV- Nachtzuschlag bereits bei der Ankunft in Zürich an den Billettautomaten zu lösen oder diesen als SMS via Handy zu beziehen (Text «ZVVNZ» an «988» senden, CHF 5.–/SMS).
Details zu den Fahrplanzeiten, der Street Parade, den Love Mobiles und den Nachfolge- Events können dem offiziellen Street-Parade-Booklet entnommen werden, das an allen Bahnhöfen aufliegt. Detailinfos gibt es auch auf www.sbb.ch/events, www.zvv.ch, www.thurbo.ch, www.streetparade.ch oder rund um die Uhr beim Rail Service 0900 300 300 (CHF 1,19/Min.).
--- ENDE Pressemitteilung SBB: 90 000 zusätzliche Sitzplätze für Raver ---
Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.
In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.
Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.
Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.
Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.
Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.