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Die Schweiz ist gezwungen, die Blockierung der Mobutu-Gelder aufzuheben

17.07.2009 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

17.07.2009, Bern - Am 14. Juli 2009 hat das Bundesstrafgericht beschlossen, einer Aufsichtsbeschwerde in Sachen Mobutu-Gelder keine Folge zu leisten. Unter diesen Umständen und entsprechend dem Bundesratsbeschluss vom 30. April 2009, gibt es keine andere Möglichkeit mehr, als die Blockierung dieser Gelder aufzuheben. Das EDA hat die betroffenen Banken und Parteien entsprechend informiert. Das EDA bedauert diesen Ausgang, nachdem die Gelder während zwölf Jahren blockiert waren und alle Möglichkeiten ausgelotet wurden, um zu einer ausgewogenen Lösung zu gelangen. Dieser Fall bestätigt die Notwendigkeit einer Anpassung der Schweizer Gesetzgebung in diesem Bereich.

Am 30. April 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, die Blockierung der Mobutu-Gelder solange weiterzuführen, bis die Aufsichtsbehörde sich zur Aufsichtsbeschwerde in Sachen Mobutugelder geäussert habe, spätestens aber bis zum 31. Oktober 2009.

Das Bundesstrafgericht hat nun am 14. Juli 2009 entschieden, dieser Aufsichtsbeschwerde nicht Folge zu leisten. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 30. April 2009 läuft die Blockierung der Gelder damit aus. Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 15. Juli 2009 die betroffenen Banken und Parteien über ihre Anwälte entsprechend informiert. Das EDA bedauert diesen Ausgang, nachdem die Gelder während zwölf Jahren blockiert waren und alle möglichen Lösungen ausgelotet wurden. Seit 1997 hat der Bund in dieser Angelegenheit sehr viel unternommen. Gemäss Auftrag des Bundesrates unterstützte das EDA die Parteien bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung. Da die kongolesischen Behörden das Verfahren aber lange Zeit nur ungenügend unterstützten und die Mobutu-Erben sich unflexibel zeigten, war es nicht möglich, eine Einigung zu erzielen.

Die Tatsache, dass die seit 1997 blockierten Mobutu-Gelder nun zurückgegeben werden müssen, bestätigt die Notwendigkeit einer Anpassung der Schweizer Gesetzgebung in diesem Bereich, damit solche Fälle nicht wieder vorkommen. Aus diesem Grund beauftragte der Bundesrat das EDA am 5. Dezember 2008, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Beschlagnahmung und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten von politisch exponierten Personen erlaubt. Die Vorarbeiten zu diesem Gesetz sind im Gange, so dass ein Gesetzesentwurf nächstes Jahr vorliegen sollte.

--- ENDE Pressemitteilung Die Schweiz ist gezwungen, die Blockierung der Mobutu-Gelder aufzuheben ---

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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