SBB: Wer das Billett im Zug löst, bezahlt künftig zehn Franken

17.06.2009 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

17.06.2009, Die Schweizer Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs erhöhen per 1. August 2009 die Tarife für den Fahrausweisverkauf in allen begleiteten Zügen von bisher fünf auf neu zehn Franken. Damit soll das Zugpersonal entlastet werden, indem künftig wieder mehr Reisende ihr Billett bereits vor der Fahrt lösen – sei es an einem der Billettautomaten, am Schalter oder online im Internet und via Handy. Nicht tangiert von diesem Entscheid ist der Klassenwechsel: Dieser kann im Zug weiterhin zu unveränderten Bedingungen gelöst werden.

Immer mehr Kunden nutzen täglich den öffentlichen Verkehr für ihre Fahrt zur Arbeit oder für Freizeitaktivitäten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Billettverkäufe im Zug. Dies führt dazu, dass namentlich in gut besetzten Zügen zu den Hauptverkehrszeiten das Zugpersonal wegen der aufwändigen Fahrausweis-Verkäufe nicht bei allen Kunden präsent sein kann. Darunter leidet die Servicequalität für die Kundinnen und Kunden.

Mit einer spürbaren Anhebung des Tarifs für den Verkauf von Fahrausweisen im Zug von heute 5 Franken auf neu 10 Franken tragen die Transportunternehmen der Entwicklung Rechnung und hoffen so, das Zugpersonal von den Billettverkäufen teilweise zu entlasten. Selbstverständlich wird der Erwerb von Fahrausweisen in begleiteten Zügen aber auch künftig möglich sein. Die Neuerung tritt auf den 1. August 2009 in Kraft.

Erleichtert wird dieser Schritt dadurch, dass die Verkehrsunternehmen in den letzten Jahren die Vertriebskanäle für Billette kontinuierlich ausgebaut und vervielfältigt haben: Heute können Fahrausweise nicht nur am Schalter, sondern problemlos an jeder Bahnstation am Billett-Automaten bezogen werden. Hinzu kommen online-Tickets, die von zuhause aus via Internet oder von unterwegs aufs Handy bezogen werden können (www.sbb.ch/ticketshop).

Schliesslich erhoffen sich die Transportunternehmen von der Massnahme auch, die Zahl jener Reisenden zu reduzieren, die erst im Zug ein Billett lösen, weil sie hoffen, nicht kontrolliert zu werden.

Der sogenannte Klassenwechsel im Zug, also die Aufwertung eines gültigen 2.-Klasse- Billetts zu einem 1.-Klasse-Billett, ist von der Massnahme nicht betroffen. Dieser kann im Zug weiterhin zu unveränderten Bedingungen – der Preisdifferenz zwischen 1. und 2. Klasse – gelöst werden.

--- ENDE Pressemitteilung SBB: Wer das Billett im Zug löst, bezahlt künftig zehn Franken ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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