IGE: Regionale Erschöpfung im Patentrecht

29.05.2009 | von Schweizerische Bundesbehörden


Schweizerische Bundesbehörden

29.05.2009, Bern. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Änderung des Patentgesetzes zur Frage der Erschöpfung auf den 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen. Am 19. Dezember 2008 hatte das Parlament entschieden, dass im Grundsatz das Prinzip der einseitigen (d.h. ohne Vereinbarung des Gegenrechts eingeführten) regionalen Erschöpfung im Verhältnis zu den Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums Anwendung finden soll.

Patentgeschützte Produkte, die mit Zustimmung des Patentinhabers im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gesetzt wurden, können nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung ohne Zustimmung des Patentinhabers in die Schweiz importiert werden. Weiter ist der Import von Produkten möglich, die vom Patentinhaber auch ausserhalb des europäischen Wirtschaftsraums vermarktet werden, wenn der Patentschutz für die funktionelle Beschaffenheit der Produkte nur untergeordnete Bedeutung hat. Für Produkte, deren Preise im In- oder Ausland staatlich festgelegt sind – namentlich Arzneimittel –, ist weiterhin die Zustimmung des Patentinhabers zum Import erforderlich. Es gilt insoweit die nationale Erschöpfung. Schliesslich bleibt Artikel 27b Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) unverändert bestehen. Es gilt somit weiterhin die internationale Erschöpfung bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und Investitionsgütern.

Im Zuge der Behandlung der Frage der Erschöpfung beschloss das Parlament auch die Aufhebung von Artikel 14 Absatz 3 Heilmittelgesetz (SR 812.21). Dieser bestimmt, dass das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) ein zugelassenes Originalpräparat so lange nicht vereinfacht für den Import zulassen darf, als dieses patentgeschützt ist. Mit der Streichung von Artikel 14 Absatz 3 Heilmittelgesetz wollte das Parlament öffentlichrechtliche Aufgaben und privatrechtliche Durchsetzung von Patentrechten auseinanderhalten.

Die Referendumsfrist der Änderung vom 19. Dezember 2008 des Patentgesetzes verstrich ungenutzt am 16. April 2009. Der Bundesrat hat daher heute beschlossen, die Änderungen auf den 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen. Das Bundesgericht hatte in einem Urteil aus dem Jahr 1999 für das Patentrecht das Prinzip der nationalen Erschöpfung aufgestellt: Seither konnte der Patentinhaber gerichtlich verhindern, dass seine patentgeschützten Produkte, die er im Ausland auf den Markt gebracht hat, gegen seinen Willen in die Schweiz importiert werden. Das Prinzip der nationalen Erschöpfung wurde seither kontrovers diskutiert.

--- ENDE Pressemitteilung IGE: Regionale Erschöpfung im Patentrecht ---

Über Schweizerische Bundesbehörden:
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung