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Die SGK-S hat sich bei der 11. AHV-Revision verrechnet

19.05.2009 | von Economiesuisse


Economiesuisse

19.05.2009, Eigentlich war der Auftrag an die 11. AHV-Revision unbestritten: ein erster Schritt zur Sicherung der AHV-Finanzen bis 2020. Die Ständeratskommission hat an ihrer letzten Sitzung im April das Gegenteil erreicht: sie beschloss Mehrausgaben. Gespart werden soll erst ab 2021.

Als sich die Ständerats­kommissi­on an ih­rer Sitzung vom 6. April 2009 mit 5:2 Stimmen bei 3 Ent­hal­tun­gen für ei­ne subventionier­te und be­friste­te Früh­pensionierung aus­sprach, stand der Wunsch nach ei­ner sozia­len Abfede­rung im Vor­dergrund. Der Fi­nanzenrah­men wurde nur vage abge­steckt. Die Hälfte der Einsparun­gen durch die Erhöhung des Frau­en­al­ters (781 Mio. Franken) soll­ten ei­ner sozia­len Subventionierung der Früh­pensionierung dienen. Mittlerweile hat das Bundes­amt für Statistik die An­träge der Kommissi­on aus­ge­rech­net: sie be­sche­ren der AHV-Rech­nung bis 2020 Mehrkos­ten von insge­s­amt über 4 Mrd. Franken. Wo­ her die­se Sorg­losigkeit?

Sofort aus­ge­ben, übermorgen spa­ren Ge­rech­net hat die Kommissi­on bei ihrem Ent­scheid we­nig. Und auf­grund un­ter­schied­li­cher Fristigkei­ten hat sie sich damit gründlich verrannt. Wäh­rend die Abfede­rung be­reits mit Inkrafttre­ten der Vorla­ge, also 2011, ihre aus­gaben­treiben­de Wirkung ent­fal­tet, fal­len die Einsparun­gen durch die An­glei­chung des Frau­enren­ten­al­ters erst nach ei­ner Übergan­s­ zeit von vier Jah­ren an. Dadurch wird die AHV zu­nächst einmal stärker be­las­tet: 2012 sogar um fast ei­ne Mil­liarde Franken, 2013 um rund 900 Mio. Franken.

Ra­sche soziale Abfede­rung für fast alle Die soziale Abfede­rung ist breit abge­steckt: Der Ren­tenvorbezug soll für Ein­kommen bis 82‘000 Franken vergünstigt wer­den und zwar für Frau­en und Männer (Art. 40­ter): statt ei­ ner versi­cherungs­tech­nisch korrek­ten Kürzung von 4,6 Pro­zent für ein Jahr, soll der Kürzungs­satz 2,3 Pro­zent be­tra­gen. Bei ei­nem zweijähr­igen Vorbezug wären es 4,3 Pro­zent statt versi­cherungs­ma­the­matisch korrekt 13,6 Pro­zent.

Nach­haltigkeit jetzt! Mit dem SGK-S-Modell würde die AHV zwar lang­fristig ent­las­tet. Und zwar um ähnlich viel wie im Modell des Bundesrats (Vorruhe­standslei­stung), aber um 250 Mio. Franken we­ni­ger als beim Natio­nalrats­ent­scheid. Die Natio­nalratslösung, wel­che auf Un­gleichbehandlun­gen beim Vorbezug verzich­tet, greift aus­serdem wesen­tlich ra­scher und ent­las­tet die AHV ab 2015. Der Ständerat sollte der Weit­sichtigkeit des Natio­nalrats folgen und das Spa­ren nicht in die Zukunft ver­schie­ben.

--- ENDE Pressemitteilung Die SGK-S hat sich bei der 11. AHV-Revision verrechnet ---

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