18.05.2009
| von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Lesedauer: 3 Minuten
18.05.2009, Bern. Im Jahr 2008 haben knapp 60 Inspektoren 9`264 Kontrollen in allen Branchen und
Regionen der Schweiz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durchgeführt, so die Bilanz des
ersten Berichts über die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit,
das seit 1. Januar 2008 in Kraft ist. Zudem nutzten 12`615 Arbeitgebende das
vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Anmeldung des Personals.
Der erste SECO-Bericht über die Umsetzung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit in der Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 zeigt, dass der Vollzug in den Kantonen gut angelaufen ist. Alle Kantone haben Kontrollbehörden eingesetzt und knapp 60 Inspektoren mit der Kontrolltätigkeit betraut. Sie überprüften Arbeitgebende und Arbeitnehmende auf die Einhaltung der Sozialversicherungs-, Ausländer-, Quellensteuer- und Mehrwertsteuergesetzgebung.
Obwohl es sich um das erste Jahr der Umsetzung des neuen Gesetzes handelt, haben die Kantone in allen Branchen und Regionen der Schweiz insgesamt 9`264 Kontrollen durchgeführt und 35`141 Personen kontrolliert. Die meisten Personen wurden im Gastgewerbe (7`453), im Personalverleih (4`793) und im Baunebengewerbe (3`956) kontrolliert.
Hohe Quote an vermuteten Verstössen Die Kantone haben bei 46% der kontrollierten Personen mindestens einen Verstoss gegen die verschiedenen Rechtsbereiche vermutet. Die hohe Quote an vermuteten Verstössen resultiert daraus, dass zahlreiche Kontrollen aufgrund von Meldungen aus der Öffentlichkeit oder von anderen Behörden erfolgten. Den grössten Anteil an vermuteten Verstössen meldeten die Kantone im Bereich des Sozialversicherungsrechts (54%).
Ob sich die Vermutungen der kantonalen Kontrollorgane erhärten, müssen die in den jeweiligen Rechtsgebieten zuständigen Behörden abklären, da die kantonalen Kontrollorgane nicht mit Sanktionskompetenzen ausgestattet sind.
Zahlreiche rechtskräftige Sanktionen Gestützt auf die zuständigen Behörden in den Bereichen des Ausländer-, Sozialversicherungs-, Quellensteuer- und Mehrwertsteuerrechts haben die Kantone dem SECO insgesamt 1`323 rechtskräftige Sanktionen gemeldet.
Die meisten Sanktionen oder administrativen Massnahmen (1`078) wurden wegen Verstössen gegen das Ausländerrecht verhängt.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren erfolgreich Mit dem neuen Bundesgesetz wurde ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungen und Steuern eingeführt. Die Vereinfachung des Verfahrens erleichtert die administrative Abwicklung für die Anmeldung des Personals sowie die Beitragsentrichtung für den Arbeitgeber. Im Verlauf des Jahres 2008 haben sich 12`615 Arbeitgebende für das vereinfachte Abrechnungsverfahren angemeldet.
Kein Rückschluss auf Ausmass der Schwarzarbeit Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Vollzugstätigkeit der Kantone in der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Ein Rückschluss über das Ausmass der Schwarzarbeit in der Schweiz kann nicht gezogen werden, weil zahlreiche Kantone auf begründeten Verdacht hin Kontrollen durchgeführt und weniger Präventivkontrollen stattgefunden haben.
--- ENDE Pressemitteilung Seco: Bekämpfung der Schwarzarbeit: 60 Inspektoren, über 9000 Kontrollen ---
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Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
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