Anzeige bei der WEKO wegen Post-Deal: Swisscom diskriminiert Wettbewerber

05.05.2009 | von Sunrise GmbH

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


05.05.2009, Zürich. Im Rahmen einer Ausschreibung der Post wurde offensichtlich, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung im Breitbandmarkt dazu missbraucht, um ihre Konkurrenten auszuspielen. Swisscom offerierte der Post einen Preis, der mehrere Millionen unter den eigenen Grosshandelspreisen liegt, was einen klaren Missbrauch der Marktmacht darstellt.


Im Januar 2009 hatte die Post ihre Breitbandanschlüsse (Postfilialen und Postomaten) öffentlich ausgeschrieben. Sunrise und weitere Firmen offerierten, mussten allerdings in weiten Teilen auf das bestehende historische PTT-Anschlussnetz zurückgreifen, dessen Zugang durch Swisscom kontrolliert wird. Aufgrund der vom Bundesverwaltungsgericht bereits abschliessend festgestellten Marktbeherrschung muss die Swisscom allen Anbietern einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren – das heisst, sie darf sich selbst keine Sonderpreise beim Netzzugang einräumen und so den Markt kontrollieren.

Die Offerte der Sunrise vermochte die Post in allen Punkten zu überzeugen (Qualität der Dienstleistung, etc.). Sunrise war damit in allen Kriterien klare Favoritin. Die Post schlug den Auftrag dennoch der Swisscom zu, welche bei der Ausschreibung selber mitbot. Der Zuschlag erfolgte bei 20.5 Mio. CHF. Damit war das Angebot der Swisscom 4.5 Mio. CHF unter dem Grosshandelspreis, den Swisscom Sunrise zuvor für einen Teil der ausgeschrieben Leistungen offeriert hatte. Den Ausschlag gab also letztlich alleine der Preis. Sunrise legt Wert darauf, festzuhalten, dass die Post im WTO/GATT- Ausschreibungsverfahren sich jederzeit korrekt, gemäss den Regeln verhalten hat.

Sunrise hat per 30.4. bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstattet. Der Post-Fall belegt eindrücklich, dass Swisscom sich intern bessere Konditionen gibt als den Grosshandelskunden. Auf diesem Weg kann der Markt kontrolliert werden, wirksamer Wettbewerb kann nicht entstehen. Es handelt sich um einen klaren Verstoss gegen das Kartellgesetz. Bei der Wettbewerbskommission ist bereits im Bereich ADSL ein Entscheid hängig. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission schlägt der Kommission vor, Swisscom in Höhe von 237 Mio. CHF zu büssen.

--- ENDE Pressemitteilung Anzeige bei der WEKO wegen Post-Deal: Swisscom diskriminiert Wettbewerber ---

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