Die Diätberatung selbst berappen

31.03.2005

Uhr Lesedauer: 1 Minute


31.03.2005, Fettleibige Kinder - KVG nicht weiter belasten Der Bundesrat will nicht, dass die Kosten für die Diätberatung bei fettleibigen Kindern wie bei den Erwachsenen von der Krankengrundversicherung übernommen werden.


Er beantragt, eine entsprechende Motion von Josef Zisyadis (PdA/VD) abzulehnen. «Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Zunahme von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen ein grosses gesundheitspolitisches Problem darstellt», hält die Landes- regierung in ihrer Stellungnahme fest. Dennoch stellt sich der Bundesrat gegen die Motion von Zisyadis und 14 weiteren Abgeordneten. Gemäss den Grundsätzen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) würden generell nur Kosten von Leistungen übernommen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich seien. Nun sei die Wirksamkeit der Ernährungsberatung kombiniert mit Bewegungsberatung und allenfalls psychologischer Betreuung zwar für Erwachsene belegt, jedoch nicht für Kinder. Die Eidgenössische Leistungskommission hat sich bereits 2003 und 2004 dagegen ausgesprochen, bei Kindern die Kosten einer Diätberatung zu übernehmen.

--- ENDE Pressemitteilung Die Diätberatung selbst berappen ---

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