Die Diätberatung selbst berappen
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31.03.2005
31.03.2005, Fettleibige Kinder - KVG nicht weiter belasten
Der Bundesrat will nicht, dass die Kosten für die Diätberatung bei fettleibigen Kindern wie bei
den Erwachsenen von der Krankengrundversicherung übernommen werden.
Er beantragt, eine
entsprechende Motion von Josef Zisyadis (PdA/VD) abzulehnen. «Der Bundesrat teilt die Auffassung,
dass die Zunahme von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen ein grosses gesundheitspolitisches
Problem darstellt», hält die Landes- regierung in ihrer Stellungnahme fest. Dennoch stellt sich
der Bundesrat gegen die Motion von Zisyadis und 14 weiteren Abgeordneten.
Gemäss den Grundsätzen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) würden generell nur Kosten von
Leistungen übernommen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich seien. Nun sei die Wirksamkeit
der Ernährungsberatung kombiniert mit Bewegungsberatung und allenfalls psychologischer Betreuung
zwar für Erwachsene belegt, jedoch nicht für Kinder. Die Eidgenössische Leistungskommission hat
sich bereits 2003 und 2004 dagegen ausgesprochen, bei Kindern die Kosten einer Diätberatung zu
übernehmen.
--- ENDE Pressemitteilung Die Diätberatung selbst berappen ---
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