Santésuisse: Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen betreffend die neue Pflegefinanzierung

31.03.2009 | von santésuisse

Uhr Lesedauer: 1 Minute


31.03.2009, Santésuisse fordert eine rasche Einführung der Verordnungen zur neuen Pflegefinanzierung. Bekanntlich lief das dringliche Bundesgesetz (dBG) vom 8.10.2004 Ende 2008 aus, womit die heutigen Rahmentarife nicht mehr geschützt sind. Auf eine Verlängerung des dBG wurde gerade deshalb verzichtet, weil die Einführung der neuen Pflegefinanzierung per 1.7.2009 vorgesehen ist.


Wird der Einführungs-Zeitpunkt verschoben, müssen die heutigen Pflegetarife bis zum Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung eingefroren werden. Nur so ist die vom Gesetzgeber verlangte Kostenneutralität sicherzustellen.

Die neue Pflegefinanzierung bringt eine Entlastung für die Patientinnen und Patienten. Eine rasche Einführung liegt in ihrem Interesse. Die in jahrelanger Diskussion gefundene Lösung soll nun auch zeitgerecht umgesetzt werden.

Wenn bestimmte Kantone insbesondere aus finanziellen Überlegungen hier verzögern wollen, ist das nicht nur aus Sicht des Rechtsstaates, sondern auch aus demokratischer Sicht problematisch.

--- ENDE Pressemitteilung Santésuisse: Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen betreffend die neue Pflegefinanzierung ---

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