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Economiessuisse: Agrarfreihandelsabkommen mit der EU

30.03.2009 | von Economiesuisse


Economiesuisse

30.03.2009, Am 14. März 2008 hat der Bundesrat im Agrar- und Lebensmittelbereich sowie im Gesundheitsbereich ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Dessen Ziel ist der Abschluss eines umfassenden Freihandelsabkommens mit der EU. Am 4. November 2008 sind die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU eröffnet worden. Falls kein Referendum ergriffen wird, kann Ende 2010 die Ratifizierungsphase beginnen. In Kraft tritt das Freihandelsabkommen somit frühestens Ende 2012, wobei Übergangsfristen bis 2017 vorgesehen sind.

Position economiesuisse economiesuisse begrüsst den Entscheid des Bundesrats zur Aufnahme von Verhandlungen mit der EU. Ein umfassendes Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich hat klare Vorteile für die Schweiz. Die inländische Nahrungsmittelindustrie profitiert von den verbesserten Exportmöglichkeiten. Der Agrarsektor wird effizienter und international wettbewerbsfähiger.

Der ausgelöste Wachstumsschub wird auf rund 2 Mrd. Franken geschätzt. Das Abkommen ist ein langfristiges Projekt und muss unabhängig von der gegenwärtigen Wirtschaftskrise gesehen werden. Für besonders betroffene Betriebszweige sind Begleitmassnahmen mit Augenmass in Betracht zu ziehen, die finanzwirtschaftlich tragbar sein müssen.

--- ENDE Pressemitteilung Economiessuisse: Agrarfreihandelsabkommen mit der EU ---

Über Economiesuisse:
Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.


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