Kritik an Apotheker-Taxe

14.03.2005

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


14.03.2005, Der Preisüberwacher äussert Vorbehalte zum neuen Tarifvertrag. Die neue leistungsorientierte Abgeltung für Apotheken (LOA) ruft den Preisüberwacher auf den Plan.


Seine Bedenken könnten den Entscheid des Bundesrats beeinflussen; dieser muss das Modell noch absegnen.

"Seit Anfang Jahr sind bei uns Publikumsbeschwerden eingegangen", sagt Preisüberwacher Rudolf Strahm. Seit dem 1. Januar rechnen die Apotheken rezeptpflichtige Medikamente nach einem neuen Tarif ab. Die Patientenpauschale, die pro Patient alle drei Monate erhoben wird, hat sich von 7 Franken 55 auf 9 Franken 20 erhöht. Dafür wird sie im Gegensatz zu früher nun nur noch einmal berechnet, auch wenn der Patient mehrere Ärzte besucht hat. Verkauft der Apotheker statt eines teuren Originalmedikaments ein Generikum, erhält er dafür einen Pauschalbetrag von neu maximal 21 Franken 80. Und neben weiteren Taxen - zum Beispiel bei Notfällen - kann der Apotheker auch weiterhin pro Rezept-Zeile 4 Franken 30 verrechnen.

Mit dem kompliziert anmutenden System wird die Arbeitsleistung der Apotheker mit Pauschalen abgegolten. Damit ist ihr Lohn vom Medikamentenpreis abgekoppelt, wodurch der Anreiz für den Verkauf besonders teurer Präparate entfällt. Das im Juli 2001 eingeführte System der leistungsorientierten Abgeltung (LOA) hat - bei unverändertem Ertrag für die Apotheker - den Krankenkassen Minderausgaben von 320 Millionen Franken beschert. Weil es für den Krankenkassenverband Santésuisse trotzdem zu wenig Einsparungen brachte, kündigte er den Tarifvertrag mit den Apothekern im Sommer 2003 einseitig.

Am 1. Januar ist der neu ausgehandelte, im Grundsatz kaum veränderte Vertrag LOA II in Kraft getreten. Wie sein Vorgänger muss er nachträglich vom Bundesrat genehmigt werden. Dabei ist nun Widerstand zu erwarten. Unter anderem aufgrund der Einwände von Preisüberwacher Strahm hat sich die Genehmigung verzögert. "Wir haben Bedenken, ob die Erhöhung der Patientenpauschale gerechtfertigt ist", sagt Strahm. Deshalb hätten mit dem Apothekerverband und der Santésuisse Gespräche stattgefunden. Strahm, der die LOA grundsätzlich als gutes Modell bezeichnet, will bis Ostern offiziell Stellung beziehen.

Möglich wäre, dass Strahms Bedenken über einen von Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss verfassten Mitbericht in den Bundesrat fliessen. "Das Geschäft befindet sich in der verwaltungsinternen Prüfung, das heisst im Mitberichts-Verfahren", bestätigt der Sprecher des federführenden Bundesamts für Gesundheit, Daniel Dauwalder. "Wir rechnen damit, dass der Bundesrat noch im Frühling darüber beraten wird." Wie Dauwalder betont, ist man im Bundesamt für Gesundheit davon überzeugt, dass die Abkoppelung des Medikamentenpreises von der Apothekerleistung sinnvoll ist.

Weniger Freude hat die Stiftung für Konsumentenschutz. Mitte November hat sie sich bei Gesundheitsminister Pascal Couchepin unter anderem über die Tarifstruktur beschwert, die für Patienten kompliziert und verwirrlich sei. Bekannt ist auch, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft und die Wettbewerbskommission gegenüber marktregulierenden Verträgen kritisch eingestellt sind und dies verwaltungsintern auch äussern.

Für den Generalsekretär des Apothekerverbands, Marcel Mesnil, sind die Bedenken unbegründet, auch jene des Preisüberwachers. Bei der von Strahm beanstandeten Anpassung der Patientenpauschale handle es sich in Wirklichkeit nicht um eine Erhöhung, weil die Pauschale nun weniger oft verrechnet werde. "Der Vertrag ist gesetzeskonform und seine Wirtschaftlichkeit nicht bestreitbar", sagt Mesnil. Genau diese beiden Kriterien wird der Bundesrat bei seiner Genehmigung prüfen. Bereits bei der Genehmigung des Vorgänger-Vertrags 2001 hatte er den Apothekerverband und Santésuisse zu Korrekturen aufgefordert.

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