Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer

28.01.2009 | von Bundesamt für Statistik BFS

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


28.01.2009, Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer (UIDG). Dieses Gesetz sieht vor, jedem Unternehmen in der Schweiz eine einheitliche Identifikationsnummer zuzuteilen. Sie vereinfacht den Verkehr der Unternehmen mit den Behörden und ist eine wichtige Voraussetzung zur Weiterentwicklung von E-Government in der Schweiz. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. April 2009.


Jedem Unternehmen in der Schweiz soll ab 2011 eine einheitliche Unternehmens- Identifikationsnummer (UID) zugeteilt werden. Die heutige Vielzahl von unterschiedlichen Identifikationsnummern ist sukzessive zu reduzieren und durch die neue UID zu ersetzen. Damit wird der Verkehr der Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung einfacher und effizienter.

Die UID schafft zudem wesentliche Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des elektronischen Datenaustauschs und von E-Government. Zur Regelung der Vergabe und Verwendung der UID sowie zur Führung eines UID-Registers sind entsprechende Rechtsgrundlagen notwendig. Der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer wird nun den interessierten Stellen zur Vernehmlassung unterbreitet.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. April 2009. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen beim Bundesamt für Statistik eingereicht werden. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.uid.bfs.admin.ch erhältlich.

--- ENDE Pressemitteilung Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer ---

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