Starker Rückgang bei den kurzen Freiheitsstrafen

25.11.2008 | von Bundesamt für Statistik BFS


Bundesamt für Statistik BFS

25.11.2008, Im Jahr 2007 wurden gemäss neuem Sanktionenrecht nur noch selten bedingte Freiheitsstrafen unter 6 Monaten verhängt. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr beträgt 99 Prozent. Dafür wurden sehr viele Geldstrafen ausgesprochen (Anteil 85 %). Diese wurden meist bedingt - in Verbindung mit einer (vollziehbaren) Busse - ausgesprochen. Auch die Anzahl kurzer unbedingter Freiheitsstrafen ging zurück (- 77%). An deren Stelle trat zumeist eine gemeinnützige Arbeit. Die Gesamtzahl der im Strafregister eingetragenen Verurteilungen ist um 17 Prozent gesunken. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass diese Entwicklung teilweise auch auf einem leichten Rückgang der Kriminalität beruht.

Starker Rückgang der Freiheitsstrafen unter 6 Monaten
Ausgesprochenes Ziel der Revision des Sanktionensystems war die Abschaffung der bedingten, kurzen Freiheitsstrafe sowie die Zurückdrängung der unbedingten, kurzen Freiheitsstrafe (unter 6 Monaten). Bei den bedingten Freiheitsstrafen unter 6 Monaten wurde ein Rückgang von 99 Prozent verzeichnet. An ihre Stelle trat meistens eine bedingte Geldstrafe. Der Rückgang bei den unbedingten Freiheitsstrafen unter 6 Monaten beträgt 77 Prozent. Als Ersatz wurde insbesondere unbedingte gemeinnützige Arbeit ausgesprochen. Diese Strafe stand vor 2007 bereits als Vollzugsform von unbedingten Freiheitsstrafen zur Verfügung. Vor 2007 wurde eine in gemeinnützige Arbeit umgewandelte Freiheitsstrafe in der Strafurteilsstatistik aber als Freiheitsstrafe gezählt. Wie hoch der Rückgang bei den vollzogenen unbedingten kurzen Freiheitsstrafen ist, kann deshalb erst mit den Zahlen der Strafvollzugsstatistik für das Jahr 2007 abschliessend beurteilt werden.

Bedingte Geldstrafe als häufigste Strafform
2007 wurden insgesamt 82'961 rechtskräftige Verurteilungen in das Strafregister eingetragen. In 9 Prozent erging als Hauptstrafe eine Freiheitsstrafe. Knapp zwei Drittel davon wurden unbedingt ausgesprochen.

In 85 Prozent der Verurteilungen war die Hauptstrafe eine Geldstrafe. Diese wurde in 88 Prozent der Verurteilungen bedingt ausgesprochen. Bei 9 von 10 Verurteilungen wurde bei einer Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe gleichzeitig auch eine Busse verhängt. Somit bestand die Strafe aus einem bedingten und einem sofort zu vollziehenden Teil. Gemeinnützige Arbeit wurde nur in knapp 4 Prozent der Verurteilungen als Hauptstrafe verhängt. Zwei Drittel dieser Strafen wurden unbedingt ausgesprochen.

Teilbedingte Strafen nur sehr selten ausgesprochen
Mit dem neuen Sanktionensystem besteht die Möglichkeit, teilbedingte Strafen auszusprechen. Dies bedeutet, dass ein Teil der Strafe sofort und ein weiterer Teil nur dann vollzogen wird, wenn sich die verurteilte Person nicht bewährt.

Freiheitsstrafen von ein bis drei Jahren können neu teilbedingt ausgesprochen werden. In 18 Prozent der Urteile wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Bei Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit lag der Anteil teilbedingter Strafen nur bei 6 Prozent resp. bei 4 Prozent.

Die häufigste Strafkombination war eine bedingte Geldstrafe in Verbindung mit einer Busse (66%). Dies entspricht in der Konsequenz einer teilbedingten Geldstrafe.

Gemeinnützige Arbeit häufiger für schweizerische Staatsangehörige
Bei den Verurteilungen von schweizerischen Staatsangehörigen kam es zu einem stärkeren Rückgang der kurzen unbedingten Freiheitsstrafe (Schweizer: -90%, Ausländer: -67%). Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass diese Strafen vornehmlich durch unbedingte gemeinnützige Arbeit ersetzt wurden. Gemeinnützige Arbeit setzt grundsätzlich einen festen Wohnsitz in der Schweiz voraus, welcher bei ausländischen Verurteilten nicht immer gegeben ist.

Allgemeiner Rückgang bei den Verurteilungen
Bei den Verurteilungen gab es allgemein einen Rückgang um 17 Prozent. Eine Abnahme der registrierten Kriminalität hatte sich in den letzten Jahren bereits in der polizeilichen Kriminalstatistik gezeigt. Dieser Rückgang hat aber auch andere Ursachen. Zum einen hat es einen Rückgang bei der Strafverfolgung von Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer gegeben. Zudem führten das neue Sanktionensystem und die revidierten Eintragungsregeln für das Strafregister zu einer Verminderung der einzutragenden Übertretungen.

Jugendstrafurteilsstatistik: Sanktionen
Das neue Jugendstrafrecht hat beim Sanktionsrecht kaum zu Veränderungen geführt. Seit dem 1. Januar 2007 wird eine Strafe und eine Massnahme verhängt, wenn ein Jugendlicher besondere Betreuung benötigt, ansonsten lediglich eine Strafe. Darüber hinaus können die Richter unter gewissen Bedingungen einen unbedingten Freiheitsentzug zwischen einem und vier Jahren aussprechen. 2007 wurden bei 5 Prozent der Urteile Massnahmen verhängt. Am häufigsten wurden erneut die Sanktionen Persönliche Leistung (44% der Urteile), Verweis (26%) und Busse (20%) ausgesprochen, während der Freiheitsentzug weniger als 6 Prozent der Urteile ausmachte. Es wurde kein Freiheitsentzug von mehr als einem Jahr verhängt.

--- ENDE Pressemitteilung Starker Rückgang bei den kurzen Freiheitsstrafen ---

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