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Economiesuisse: Notwendige Modernisierung des öffentlichen Beschaffungswesens

14.11.2008 | von Economiesuisse


Economiesuisse

14.11.2008, Der Bundesrat will die Verfahren im öffent­li­chen Beschaf­fungs­wesen moder­ni­sieren, flexi­ bi­li­sieren und harmo­ni­sieren. Die Wirt­schaft unter­stützt dieses wich­tige Vorhaben. Im Detail sind noch Verbes­se­rungen vorzu­nehmen.

Das öffent­liche Beschaf­fungs­wesen hat eine grosse volks­wirt­schaft­liche Bedeu­tung. Der Umfang des jähr­li­chen Beschaf­fungs­be­darfes von Bund, Kantonen und Gemeinden beläuft sich auf rund 34 Mia. Franken. Mit einer Total­re­vi­sion des Bundes­ge­setzes über das öffent­ liche Beschaf­fungs­wesen (BoeB) will der Bundesrat das Beschaf­fungs­wesen nun moderner, klarer und flexibler gestalten. Die Wirt­schaft unter­stützt diese Harmo­ni­sie­rung entschieden.

Wett­be­werb und Gleich­be­hand­lung als über­ge­ord­nete Ziele Die Wirt­schaft misst einem modernen Beschaf­fungs­wesen nach den Grund­sätzen von Trans­pa­ renz, Wett­be­werb, Gleich­be­hand­lung und Effi­zienz eine grosse Bedeu­tung zu. Die Vorlage ist konse­quent auf diese über­ge­ord­neten Ziele auszu­richten. Die Harmo­ni­sie­rung in der Schweiz soll in diesem Sinne möglichst weit gehen, die Vernehm­las­sungs­vor­lage ist ein mini­maler Kompro­miss. Dabei sollten die bewährten Elemente des geltenden Konkor­dates unter den Kantonen einbe­zogen werden. Für die Wirt­schaft ist zudem wichtig, dass die Nach­fra­ge­macht der öffent­li­chen Hand nicht zum Erzwingen von Bedin­gungen miss­braucht wird, die nicht denje­nigen im freien Wett­be­werb entspre­chen (z.B. Garan­ti­en­fristen).

Die kriti­schen Elemente der verschie­denen Verfahren und deren Anwen­dung nach unter­schied­ li­chen Beschaf­fungen sind im Gesetz zu umschreiben. Verbes­sert werden müssen eine präzi­ sere Umschrei­bung des Geltungs­be­rei­ches, absch­lies­sende Regeln für die verschie­denen Verfahren und Gewähr­leis­tung des Geheim­nis­schutzes. Abgel­tungen bei Verfah­rensab­bruch und Scha­den­er­satz bei Beschwerden sind zu wenig ausge­wogen. Im Sinne des Rechts­schutzes sollen Beschwerden gene­rell eine aufschie­bende Wirkung haben, pauschale Ausnahmen für grosse Projekte (wie vom UVEK einge­bracht) werden abge­lehnt. Auch soll unter­halb der Schwel­len­werte eben­falls ein Rechts­schutz bestehen, wie es in einzelnen Kantonen möglich ist.

Arbeits­be­din­gungen noch­mals über­prüfen Das BoeB muss in der Schweiz zu einem einheit­li­chen Binnen­markt führen. Entspre­chend ist für inlän­di­sche Anbieter das Herkunfts­prinzip vorzu­ziehen. Aus wett­be­werbs­po­li­ti­scher Sicht sollte dies gene­rell gelten. Bei auslän­di­schen Anbie­tern muss jedoch zur Vermei­ dung von Verzer­rungen die Berück­sich­ti­gung der Bedin­gungen in der Schweiz gewähr­leistet sein. Die konkrete Umset­zung ist jedoch noch­mals zu über­prüfen und muss vor allem im Einklang mit den Verpflich­tungen der Schweiz gegen­über der EU stehen.

--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse: Notwendige Modernisierung des öffentlichen Beschaffungswesens ---

Über Economiesuisse:
Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.


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