Neuerungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen

27.11.2007 | von Valiant Bank AG

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


27.11.2007, Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind die Mitgliedstaaten der «Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei (FATF)» und deren Finanzinstitute weltweit verpflichtet, bei Finanztransaktionen bestimmte Angaben zu den beteiligten Parteien zu machen. Als Mitgliedstaat der FATF hat die Schweiz die Forderungen in der Geldwäschereiverordnung der Eidg. Bankenkommission übernommen.


Die EU verlangt neu, dass bei Geldüberweisungen an ein Finanzinstitut mit Sitz in der EU insbesondere Name, Adresse und die Kontonummer des Auftraggebers anzugeben sind. Für Schweizer Banken gilt diese Regelung bei Zahlungen in EU-Länder ab dem 15. Dezember 2007 verbindlich. In der Schweiz wurden im internationalen Zahlungsverkehr bereits bisher Name und Adresse des Auftraggebers übermittelt. Neu wird bei sämtlichen Auslandzahlungen sowie bei Zahlungsaufträgen in fremden Währungen zusätzlich die Kontonummer (IBAN*) des Auftraggebers angegeben. Zahlungsaufträge ohne vollständige Angaben dürfen von Banken in EU-Ländern nicht mehr akzeptiert werden. Für die Abwicklung Ihrer Finanztransaktionen werden die erwähnten Angaben den beteiligten Banken und Systembetreibern bekannt gegeben. Bei diesen Instituten handelt es sich vor allem um in- und ausländische Korrespondenzbanken der Valiant Bank sowie um Betreiber von Zahlungs- und Wertschriften- Abwicklungssystemen. In der Regel erhält auch der Begünstigte die Angaben über den Auftraggeber.

Bitte beachten Sie, dass Kundendaten, die ins Ausland gelangen, nicht mehr voll durch schweizerisches Recht (u.a. Bankkundengeheimnis) geschützt sind. Ausländische Bestimmungen können die Weitergabe der Daten an Behörden oder andere Dritte vorsehen. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater sowie das Fachteam Zahlen (Telefon 031 320 97 66) gerne zur Verfügung.

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