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Glühwein auf der Guldenen

20.12.2008 | von Zürcher Kantonalbank


Zürcher Kantonalbank

20.12.2008, SportlerInnen und SpaziergängerInnen auf der Guldenen können wieder mit Trank und Speise rechnen. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) stellt dem Cateringbetreiber Armin Winet den Aussenbereich des Waldgasthofs Guldenen kostenlos zur Verfügung. Winet wird bei entsprechenden Wetterverhältnissen während der Wintermonate am Mittwoch Nachmittag, Samstag und Sonntag einen Cateringservice bieten.

Der im Besitz der ZKB befindliche Landgasthof Guldenen auf der Hinteren Guldenen ist ein bekanntes Ausflugsziel. Da der bisherige Pächter das Restaurant aus gesundheitlichen Gründen abgeben musste, ist es seit dem 1. April 2007 geschlossen. Die ZKB prüft derzeit verschiedene Gastronomiekonzepte und Nutzungsvarianten.

Damit die WintersportlerInnen und SpaziergängerInnen nicht darben müssen, stellt die ZKB Armin Winet eine Grundstücksfläche von 500 Quadratmetern für einen Cateringbetrieb zur Verfügung. Der gelernte Bäcker-/Konditor betreibt im Sommer das Seebad Egg am Greifensee. Er wird auf der Guldenen vom 24. Dezember 2007 bis ungefähr Ende März 2008 am Mittwoch Nachmittag, Samstag und Sonntag in einem Imbisswagen mit beheizbarem Zelt der Jahreszeit entsprechende Getränke und Speisen anbieten.

Die Guldenen liegt auf 770 Metern über Meer und befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinden Egg, Forch, Herrliberg und Meilen. Sie ist ein beliebtes Naherholungsgebiet und steht vor allem am Wochenende bei Bikern, Hundebesitzern, Langläufern, Reitern und Spaziergängern hoch im Kurs. Neben einem Schlittelhang unterhält die ZKB ein Loipennetz von dreissig Kilometern sowie vier Kilometer Winterwanderwege.

--- ENDE Pressemitteilung Glühwein auf der Guldenen ---

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


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