Economiesuisse zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

03.10.2008 | von Economiesuisse

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


03.10.2008, Economiesuisse begrüsst die vorgeschlagene Anpassung des Nationalstrassennetzes. Die Frage des Eigentums bestimmter Strassenabschnitte muss geklärt werden, damit Bund und Kantone den Finanzbedarf für Bau- und Unterhalt ihrer Strassennetze langfristig planen können.


Der Mehraufwand zulasten des Bundes muss aber vollständig kompensiert werden. Für den Bund bedeutet die Übernahme von Kantonsstrassen von 400 Kilometern Länge ins Nationalstrassennetz eine beachtliche finanzielle Mehrbelastung.

Alleine die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt dieser Strassen haben für den Bund einen jährlichen Mehraufwand von 150 Mio. Franken zufolge. Wird dieser Mehraufwand nicht kompensiert, kommt den Kantonen eine entsprechende nicht vorgesehene Entlastung zugute. Dass der Bund die Kosten für den Unterhalt und den Betrieb existierender Kantonsstrassen teilweise übernimmt und gleichzeitig seine Strassenbeiträge an die Kantone weiterhin ungekürzt bezahlen müsste, wäre aus finanzpolitischer Sicht nicht korrekt. Für die Kantone würde das einen Anreiz darstellen, möglichst viele Strassenabschnitte ins Nationalstrassennetz zu überführen, ohne dass verkehrspolitische Kriterien im Vordergrund stünden. Dieser Lastentransfer zugunsten der Kantone ist deshalb vollständig zu kompensieren, so wie es der Bundesrat vorschlägt. Nur so kann die Netzanpassung haushaltsneutral erfolgen. Diese Lösung ist für die einmalige Übertragung von kostenspieligen Lasten, insbesondere wenn diese mit laufenden Verpflichtungen verbunden sind, angemessen und mit dem Geist des Neuen Finanzausgleichs (NFA) vereinbar. Kantone, die keine Kürzungen bei den Bundesbeiträgen akzeptieren wollen, sollen auf die Übernahme ihrer Strassen ins Nationalstrassennetz verzichten.

Anders dürfte es beim Ausbau des Nationalstrassennetzes aussehen. Hier scheint es grundsätzlich richtig, dass der Bund, als Eigner der Nationalstrassen und Entscheidungsträger, die Ausbaukosten übernehmen müsste. Kantone sollten künftig demgegenüber auch keinen Anspruch auf zusätzliche Bundesmittel für den Ausbau ihrer Hauptstrassen haben.

--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz ---

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