Ausweitung der Finanz- und Reiserestriktionen gegenüber Simbabwe

13.08.2008 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Uhr Lesedauer: 1 Minute


13.08.2008, Bern. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe um die Namen von 37 Personen und vier Unternehmen erweitert. Die Änderung tritt am 14. August 2008 in Kraft. Die Schweiz übernimmt damit kürzlich von der EU getroffene Massnahmen.


Anhang 2 führt die Personen auf, deren Gelder und Vermögenswerte in der Schweiz gesperrt sind und die weder in die Schweiz einreisen noch durch die Schweiz durchreisen dürfen. Die Liste beinhaltete bisher die Namen von 131 natürlichen Personen.

Die 37 neu aufgeführten Einzelpersonen und vier Unternehmen gehören zum Machtapparat Robert Mugabes. Ein grosser Teil von ihnen wird für die Gewaltkampagne gegen die Wählerschaft und die Opposition anlässlich der Präsidentschaftswahlen 2008 verantwortlich gemacht.

Mit der Anpassung des Anhangs 2 übernimmt die Schweiz entsprechende Sanktionen der EU vom Juli 2008.

Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie von der Sperrung betroffen sind, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unverzüglich melden.

Zur Zeit sind gestützt auf die Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe zwei Konten mit rund 547'000 US Dollar gesperrt.

--- ENDE Pressemitteilung Ausweitung der Finanz- und Reiserestriktionen gegenüber Simbabwe ---

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