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Kanton schiebt Alterspflege auf Gemeinden ab

21.07.2004


21.07.2004, Bis zum Jahr 2020 müssen im Baselbiet mindestens 1000 neue Alters- und Pflegebetten geschaffen werden.

Mit einem neuen Gesetz reagiert der Kanton auf den starken Erweiterungsbedarf. Zugleich überlässt der Regierungsrat die Pflege im Alter aber zusehends den Gemeinden.

Liestal. Der Kanton Baselland steht vor einer grossen Aufgabe: Weil sich die Zahl betagter Personen in den kommenden Jahren stark erhöhen wird, müssen im Baselbiet zahlreiche neue Alters- und Pflegeheime errichtet werden. Laut Schätzungen besteht bis zum Jahr 2020 der Bedarf für mindestens 1000 neue Betten. Dies entspricht einer Aufstockung um beinahe 40 Prozent gegenüber dem jetzigen Bestand. Doch genau genommen ist es nicht der Kanton, der diese Aufgabe bewältigen muss: Im Baselbiet ist die stationäre Betreuung und Pflege im Alter Sache der Gemeinden - wenngleich diese Zuständigkeit rechtlich bisher nur ungenügend verankert gewesen ist. Dies will der Regierungsrat nun ändern, indem er ein Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter erstellt und an den Landrat verabschiedet hat. Das neue Gesetz umschreibt einerseits die Aufgaben des Kantons und der Gemeinden und dreht sich andererseits um finanzielle Belange. Besonders im letztgenannten Bereich sind mehrere wichtige Neuerungen enthalten.

Kantonshaushalt entlasten Eine markante Änderung betrifft die Finanzierung zu erstellender Heime: Hatte sich der Kanton bisher zu 45 Prozent an den Investitionskosten für den Bau neuer Alters- und Pflegeheime beteiligt, will er künftig nur noch einen fixen Baubeitrag von 200 000 Franken für jedes neu geschaffene Bett ausrichten - unabhängig vom Standard der Heimbetten. Für externe Alterswohnungen bleibt noch ein Pauschalbeitrag von 20 000 Franken für jedes neu geschaffene Bett. Keine kantonalen Gelder fliessen mehr in die Umbauten und Renovationen bestehender Alters- und Pflegeheime. Diese Bettenbeiträge vereinfachten für beide Seiten das Abrechnungsverfahren, schreibt der Regierungsrat in der Landratsvorlage. Die neue Abgeltungsvariante entlastet wohl aber auch den Kantonshaushalt, wurde sie doch im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP), dem Sparprogramm der Baselbieter Regierung, beschlossen. Genaue Zahlen über die Auswirkungen dieser GAP-Massnahme konnte die BaZ infolge mehrerer Ferienabwesenheiten nicht in Erfahrung bringen.

Schummlern das Handwerk legen Entlastungen der Staatskasse verspricht sich die Regierung auch durch verschärfte Bestimmungen bei den Beitragsberechnungen. Insbesondere soll verhindert werden, dass Rentner vor dem Heimeintritt ihr Vermögen verschenken und dann die kommunale Sozialhilfe die ungedeckten Kosten des Heimaufenthalts begleichen muss. Solche Praktiken haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

Zwar wurde bisher eine Schenkung zum Einkommen und Vermögen des Pensionärs aufgerechnet. Doch dieser Wert reduzierte sich jährlich um zehn Prozent. Nach zehn Jahren war somit nichts mehr übrig. Künftig wird sich der Schenkungsbetrag um jährlich 10 000 Franken reduzieren. Somit kann auf grosse Vermögen länger zurückgegriffen werden. Erschwerend ist allerdings, dass im Baselbiet durch die Aufhebung der Erbschaftssteuer Schenkungen nicht mehr versteuert werden müssen. Deshalb will der Kanton nun wenigstens die Deklaration von Schenkungen als verbindlich erklären und diese in einem zentralen Register festhalten lassen. Insgesamt sieht sich der Kanton mit immer mehr Problemen bei der Berechnung der Gemeindebeiträge konfrontiert. Deshalb will er diese Aufgabe an die Gemeinden delegieren. Wohl entspreche dies einer zusätzlichen Aufgabe, räumt der Regierungsrat ein, dadurch falle die Zuständigkeit aber in die richtigen Hände. Als Basis sollen jedoch die Erhebungen der Ergänzungsleistungen (AHV, IV) dienen. Für Schummler sind im neuen Gesetz harte Strafen vorgesehen.

Kontroverse um Freibeträge Ein weiteres heisses Eisen des neuen Gesetzes betrifft ebenfalls den Zugriff auf das Vermögen der Rentner: Momentan wird den Heimbewohnern ein Vermögensfreibetrag von 50 000 Franken gewährt. Über diesen Betrag können die Rentner frei verfügen, er wird bei der Beitragsberechnung ignoriert. An dieser Limite will der Regierungsrat nun nicht rütteln. Gut möglich, dass dies aber der Landrat tut. Denn vor fünf Jahren hatte die bürgerliche Mehrheit im Kantonsparlament eine Verdoppelung der Vermögensfreibeträge beschlossen. Nach heftigem Protest der Gemeinden krebste der Landrat aber ein halbes Jahr später wieder zurück und senkte den Freibetrag wieder auf 50 000 Franken. Bei einer Verdoppelung hätten die Gemeinden jährlich zu Gunsten vermögender Heimbewohner 2,4 Millionen Franken mehr aufwenden müssen - bei einem totalen Aufwand von zehn Millionen Franken. Bürgerliche Politiker haben bereits angetönt, dass der Vermögensfreibetrag nicht sakrosankt ist. Die Regierung ist jedoch der Meinung, «das Fuder nicht zu überladen», damit die Subventionierung der Heime für die Gemeinden finanzierbar bleibt. Raphael Weber

Harsche Kritik der Gemeinden Liestal. raw. Befremdet zeigt sich der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) über das neue Heimgesetz. Irritierend sei, dass der Regierungsrat das Gesetz überhaupt verabschiedet habe, bemängelt VBLG-Geschäftsführer Ueli O. Kräuchi gegenüber der BaZ. Der Verband meinte, von Regierungsrat Erich Straumann die Zusicherung erhalten zu haben, dass das Gesetz vorerst sistiert sei.

Beim VBLG wollte man zuerst die Folgen des neuen eidgenössischen Finanzausgleichs kennen, bevor über das wegweisende Gesetz debattiert wird. Auch über die Auswirkungen der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) wünscht der VBLG mehr Klarheit. Bisher wirke das Sparprogramm wie ein «Schnellschuss», kritisierte Kräuchi gegenüber der BaZ. Die Auswirkungen seien unüberblickbar, und bei mehreren Massnahmen werde an der Richtigkeit der Angaben gezweifelt. So wissen die Gemeinden auch noch nicht, mit welchem Mehraufwand sie durch die Umstellung der kantonalen Investitionsbeiträge an den Bau neuer Heime rechnen müssen (siehe oben).

Differenzen gibt es aber auch auf inhaltlicher Ebene: So seien gegenüber dem Gesetzesentwurf in mehreren Bereichen nachträglich Änderungen angebracht worden, moniert Kräuchi. Zwar habe die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) angekündigt, einige Details modifiziert zu haben. Diese sind laut Kräuchi aber keineswegs geringfügig. Bei der VSD sind die zuständigen Personen in den Ferien.

--- ENDE Pressemitteilung Kanton schiebt Alterspflege auf Gemeinden ab ---


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