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Auch Moody’s bestätigt Triple-A für die Zürcher Kantonalbank

16.07.2008 | von Zürcher Kantonalbank


Zürcher Kantonalbank

16.07.2008, Die Ratingagentur Moody’s bestätigt der Zürcher Kantonalbank (ZKB) erneut das Aaa- Rating. Damit folgt sie Standard & Poor’s, welche der ZKB bereits im April dieses Jahres das höchste Gütesiegel bestätigt hat. Moody’s honoriert damit neben der Staatsgarantie vor allem die starke Marktpositionierung sowie die solide Eigenkapitalbasis der Bank. Die ZKB ist die einzige Schweizer Bank, welche von Moody’s mit der Bestnote ausgezeichnet wurde.

Im Herbst 2006 hat Moody’s die Zürcher Kantonalbank (ZKB) zum ersten Mal unter die Lupe genommen und mit einem Aaa-Rating versehen. Nun hat die renommierte Ratingagentur der Bank diese Bestnote erneut bestätigt. Moody’s begründet diese Einschätzung mit der starken Positionierung der ZKB im Retail- und Firmenkundengeschäft im Wirtschaftsraum Zürich, der guten Stellung im Schweizer Kapitalmarkt, der soliden Eigenkapital- und Liquiditätsbasis sowie der Staatsgarantie. Positiv gewertet wird zudem, dass die ZKB nicht in Positionen investiert ist, welche von der Subprime-Krise in Mitleidenschaft gezogen wurden. Als eher kritisch betrachtet die Ratingagentur die Konzentration der ZKB auf den von zahlreichen Finanzdienstleistern stark umworbenen Wirtschaftsraum Zürich sowie die Ertragsstruktur. Für die Zukunft der ZKB ist Moody’s optimistisch und bewertet die Bank dementsprechend mit „stable“.

--- ENDE Pressemitteilung Auch Moody’s bestätigt Triple-A für die Zürcher Kantonalbank ---

Über Zürcher Kantonalbank:
Schweizer Universalbank mit AAA-Rating bietet umfassende Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden und Institutionelle: Anlagen, Finanzplanung, Hypotheken, Konten, Kredite, Steuern, Vorsorge und Versicherungen, Zahlungsverkehr, E-Banking und weitere.

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.

Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.


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