Ergebnisse der Untersuchung durch den ehemaligen Richter Reymond und Beschlüsse des Verwaltungsrates von RTSR

08.07.2008 | von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft


Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

08.07.2008, Der Verwaltungsrat RTSR folgt den Empfehlungen, die Jacques Reymond aufgrund seiner unabhängigen Untersuchung vorgeschlagen hat: die Wiederanstellung von Jorge Resende ist ausgeschlossen; die Entlassung des in die Affäre verwickelten Kadermitglieds ist unumgänglich; aufgrund der festgestellten Führungsfehler müssen Massnahmen zur Verbesserung der Organisation und der Funktionsweise von RSR getroffen werden. Der VR RTSR ist der Meinung, dass der Direktor RSR die Leitung dieses Reformprozesses übernehmen kann und auch soll.

Am 2. April 2008 haben der Verwaltungsrat RTSR unter dem Vorsitz von Jean-François Roth und Armin Walpen, Generaldirektor der SRG SSR, den ehemaligen Kantonsrichter Jacques Reymond beauftragt, die Umstände und Vorgänge rund um die Entdeckung von umstrittenen Internet-Dateien bei Radio Suisse Romande (RSR) abzuklären. Am 2. Juli hat Jacques Reymond die Ergebnisse seiner unabhängigen Untersuchung bekannt gegeben. An der heutigen Medienkonferenz wird eine Zusammenfassung des Berichts Reymond verteilt. Der Bericht ist zudem ab 12 Uhr auf den Websites www.rsr.ch und www.srg.ch in der Originalsprache Französisch abrufbar.

An seiner Sitzung vom 4. Juli 2008 hat der Verwaltungsrat von RTSR unter dem Vorsitz von Jean-François Roth den Bericht des ehemaligen Kantonsrichters Jacques Reymond zur Kenntnis genommen und entsprechende Entscheide getroffen.

Er hat seine Haltung bekräftigt, wonach eine Wiedereinstellung von Jorge Resende auszuschliessen ist und folgt damit der Empfehlung von Jacques Reymond. Der VR RTSR hält zudem fest, dass die Entdeckung der umstrittenen Dateien Jorge Resende nicht zur Last gelegt, sondern ihm 2005 vielmehr dafür gedankt wurde. Auch wurde er informiert, dass gegen das fehlerhafte Kadermitglied Massnahmen ergriffen wurden. Laut Bericht wird Resende hingegen vorgeworfen, dass er ab 2007 mehrmals seine Vertraulichkeitspflicht verletzt hat, damit seinem direkten Vorgesetzten Schaden zufügen wollte und aufgrund seiner wiederholten Machenschaften das Vertrauen seiner Vorgesetzten verloren hat. Seine fristlose Entlassung war somit berechtigt. In Anbetracht der persönlichen Situation von Jorge Resende schlägt der VR RTSR vor, ihm eine finanzielle Abgeltung und ein Outplacement-Coaching nach den üblichen Bedingungen anzubieten.

Der VR RTSR hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Kadermitglied, bei dem die umstrittenen Dateien gefunden wurden, zu beenden ist, und geht damit über die 2005 verhängten Sanktionen hinaus. Gerechtfertigt ist dieser Schritt insbesondere wegen des Ausmasses, das die Affäre angenommen hat, und des Zwists, der damit im Unternehmen entstanden ist. Er fordert daher in Übereinstimmung mit den Empfehlungen von Jacques Reymond die Entlassung des Kadermitglieds unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglichen Bestimmungen. Ihm wird die Finanzierung eines Outplacement-Coaching nach den üblichen Bedingungen angeboten.

Der VR RTSR hat zur Kenntnis genommen, dass der Direktor von RSR Fehler in Management und Kommunikation der Krise gemacht hat. Er stellt fest, dass bei RSR die Arbeitsweise der Direktion verbessert und die Führungsprozesse überprüft werden müssen. In Anbetracht der Gesamtleistungen des Direktors RSR, seines persönlichen Engagements, des Markterfolgs von RSR sowie der ausgezeichneten Reputation der Programme ist der VR RTSR überzeugt, dass die erwähnten Mängel behoben werden können. Der VR RTSR erneuert somit einstimmig sein Vertrauen gegenüber Gérard Tschopp und beauftragt ihn, die Zusammensetzung seiner Geschäftsleitung und die Führungsprozesse zu überprüfen.

Der VR RSR hat zudem der Präsidentin der «Commission de reconstruction» den Auftrag erteilt, Fragen im Zusammenhang mit der Unternehmenskommunikation und dem Verhältnis zwischen der Direktion und dem Personal in ihrer Kommission prioritär zu behandeln und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

--- ENDE Pressemitteilung Ergebnisse der Untersuchung durch den ehemaligen Richter Reymond und Beschlüsse des Verwaltungsrates von RTSR ---

Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft:
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.

Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung