Krankenversicherung: Verordnung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringer wird verlängert

25.06.2008 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO


25.06.2008, Die Verordnung über den Zulassungsstopp wurde 2004 ein erstes Mal verlängert bis 3. Juli 2008. Nachdem die eidgenössischen Räte in der vergangenen Sommersession mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) den Zulassungsstopp bis Ende 2009 verlängert haben, hat der Bundesrat die Verordnung nun ein zweites Mal verlängert. Diese Verlängerung erfolgt zur Vermeidung einer Regelungslücke. Die Geltungsdauer der Verordnung wird mit Wirkung ab 4. Juli 2008 bis Ende 2009 verlängert.


Wie bisher achten die Kantone bei der Zulassung von Leistungserbringern auf den Bedarf. Sie können weiterhin vorsehen, dass die festgelegte Höchstzahl für eine oder mehrere Kategorien von Leistungserbringern nicht gilt. Bei Unterversorgung können sie nach wie vor Ärztinnen und Ärzte zulassen, auch wenn die Höchstgrenze nach Verordnung bereits erreicht ist.

Das Parlament hat bei seiner Änderung explizit auch die die unselbständigen Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege, wie beispielsweise einer Gruppenpraxis, dem Zulassungsstopp unterstellt. Die Anpassung der Verordnung in Bezug auf solche Organisationen und auf weitere mögliche Punkte soll im Herbst erfolgen.

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