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ES: Drohende Überregulierung im Konsumrecht vorerst abgewendet

24.06.2008 | von Economiesuisse


Economiesuisse

24.06.2008, Die Rechtskommission des Nationalrates hat sich gegen eine Überregulierung des Konsum­ rechts ausgesprochen. Damit ist eine unnötige Ein­schränkung der Vertrags- und Wahl­ freiheit vorerst abgewendet worden.

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat am 20. Juni 2008 entschieden, mehrere parlamentarische Initiativen zum Konsumentenschutz zurückzuweisen. Die Wirtschaft begrüsst diesen Entscheid, da die in den Vorstössen enthaltenden Forderungen zu einer unnötigen Verkomplizierung und Verrechtlichung eines funktionierenden Marktes führen würden.

Kein Staatseingriff beim Online-Handel Entgegen dem Beschluss des Ständerates in der vergangenen Sommersession will die Rechtskommission des Nationalrats auf die Einführung eines zwingenden Widerrufsrechts für Konsumenten im Fernabsatz verzichten. Dies ist zu begrüssen, zumal sich das Online- Geschäft auch ohne einen solchen Staatseingriff bisher gut entwickelt hat. Zur Bekämpfung von verein­zelten Missbräuchen im Online-Geschäft wären die Regulierungs­ vorschläge zudem nicht geeignet: Dazu braucht es andere Mittel. Weiter wurde mittels parla­menta­rischem Vorstoss die Einführung eines Zwangs bei den Gewährleistungspflichten in Kaufverträgen gefordert. Das hätte zur Folge, dass nicht mehr Käufer und Verkäufer, sondern der Staat über die Wahl zwischen tieferem Preis und längerer Garantie entscheiden würde. Dies würde zu Ein­schrän­kungen der Wahl­freiheit und der Angebots­ vielfalt führen. Für eine solche Bevor­mundung gibt es aber keinen Grund. Der ablehnende Entscheid der RK-N ist daher zu begrüssen.

Schliesslich wurde in der RK-N eine weitere parlamentarische Initiative zur Regulierung im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zurückgewiesen. Auch dies ist zu begrüssen, zumal derzeit eine Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) läuft, worin unter anderem auch Änderungen im Bereiche der AGB vorgeschlagen werden.

--- ENDE Pressemitteilung ES: Drohende Überregulierung im Konsumrecht vorerst abgewendet ---

Über Economiesuisse:
Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.


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