Geistiges Eigentum in der Schweiz ab 1. Juli 2008 noch besser geschützt

13.06.2008 | von Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Uhr Lesedauer: 1 Minute


13.06.2008, Mit neuer rechtlicher Grundlage gezielter gegen Fälschung und Piraterie.


Weil Fälschung und Piraterie weltweit stark zunehmen und vermehrt Produkte betreffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Menschen gefährden, wurde es nötig, die Gesetze anzupassen. Die Änderungen in den Gesetzen zum Schutze des Geistigen Eigentums treten am 1. Juli 2008 in Kraft und verbessern die Möglichkeiten im Bereich der Rechtsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Fälschung und Piraterie. An der Medienkonferenz vom 26. Juni informiert das Institut für Geistiges Eigentum als Kompetenzzentrum des Bundes für Immaterialgüterrecht zusammen mit STOP PIRACY, der gemeinsamen Initiative von Schweizer Wirtschaft und Verwaltung gegen Fälschung und Piraterie, über Inhalt und Auswirkungen.

Wir freuen uns, Sie an dieser Veranstaltung begrüssen zu dürfen und möchten Sie bitten, sich bis zum 18. Juni 2008 anzumelden.

--- ENDE Pressemitteilung Geistiges Eigentum in der Schweiz ab 1. Juli 2008 noch besser geschützt ---

Über Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum:

Beim Institut können Sie Erfindungen zum Patent anmelden, Marken registrieren lassen oder ein Design hinterlegen: Wir prüfen die nationalen Hinterlegungsgesuche, erteilen die Schutzrechte und führen die offiziellen Register in der Schweiz.

Wir sind zuständig für Fragen des Urheberrechts und beaufsichtigen die Verwertungsgesellschaften, beraten die Bundesbehörden in Fragen des Geistigen Eigentums und vertreten die Schweiz zu allen diesen Themen im Ausland.

Schliesslich recherchieren wir für Sie nach geschützten Marken, liefern Ihnen Informationen zu Patenten und Technologien und bieten Schulungen zum Geistigen Eigentum an.



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