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SRG-SSR-Fernsehsender erhöhten im Jahr 2007 die Leistungen für Hörbehinderte

07.02.2008 | von Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft


Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

07.02.2008, Bern, Die Fernsehkanäle der SRG SSR idée suisse steigerten ihre Quote von untertitelten Sendungen im Jahr 2007 von 8,5 auf 10,9 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung um 21,7 Prozent. Bis Ende 2010 werden Schweizer Fernsehen (SF), Télévision Suisse Romande (TSR) und Televisione svizzera di lingua italiana (TSI) ein Drittel ihres redaktionellen Programms für Gehörlose und Hörgeschädigte mit Untertiteln anbieten.

Dank neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie verbesserter Infrastruktur konnte im Jahr 2007 die Quote untertitelter Sendungen auf den Fernsehkanälen der SRG SSR idée suisse von 8,5 auf 10,9 Prozent gesteigert werden. Wenn nur die Nettosendezeit als Basis dient, das heisst die Sendebestandteile abgezogen werden, bei denen eine Untertitelung wenig sinnvoll ist wie Trailer oder Wetterbilder, so erhöht sich der Anteil untertitelter Sendungen gar auf 12,0 Prozent.

Bis Ende 2010 wird die SRG SSR ihre Leistungen für Sinnesbehinderte weiter merklich steigern: Schrittweise wird die in der Radio- und Fernsehverordnung verlangte Erhöhung auf 33 Prozent in allen Sprachregionen vollzogen. Im Jahr 2008 sollen 12 Prozent, im 2009 20 Prozent, im 2010 27 Prozent und im Jahr 2011 33 Prozent aller Sendungen untertitelt sein. Zusätzlich werden wichtige Informationssendungen mit Gebärdensprache und einzelne Spielfilme mit Audiodescripting für Sehbehinderte versehen.

Die verbesserten Dienstleistungen gegenüber Sinnesbehinderten sind nur dank eines erheblichen finanziellen Mehraufwandes und des zusätzlichen Einsatzes von Fachpersonal realisierbar. Die SRG SSR sieht vor, die für das Jahr 2008 geplanten Investitionen in der Höhe von sieben Mio. Franken schrittweise auf 12 Mio. im Jahr 2010 zu erhöhen.

--- ENDE Pressemitteilung SRG-SSR-Fernsehsender erhöhten im Jahr 2007 die Leistungen für Hörbehinderte ---

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Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.


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