Waldwirtschaft Schweiz begrüsst Nichteintreten auf Waldgesetzrevision

04.09.2007 | von WaldSchweiz


WaldSchweiz

04.09.2007, Solothurn (ots) - Waldwirtschaft Schweiz begrüsst den einstimmigen Nichteintretensentscheid der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) auf die Teilrevision des Waldgesetzes. Der Dachverband der Schweizer Waldwirtschaft und der Waldeigentümer hat sich im Vorfeld der Kommissionssitzung für einen solchen Entscheid engagiert. Die Revisionsvorlage des Bundesrats hätte markante Verschlechterungen der unternehmerischen Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft zur Folge. Ausserdem erleichtert dieser Vorentscheid den allfälligen Rückzug der Volksinitiative «Rettet den Schweizer Wald». Waldwirtschaft Schweiz hofft, dass sich das Nationalratsplenum und später auch der Ständerat dieser klaren Vorgabe der UREK-N anschliessen werden.

In einer Zeit, wo die Ressource Holz nicht zuletzt aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes wieder deutlich stärker gefragt ist, hat der Bundesrat mit seinem Vorschlag zur Teilrevision des Waldgesetzes leider nicht für bessere unternehmerische Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft sorgen wollen. Die Teilrevisionsvorlage bringt für die Waldwirtschaft und die Waldeigentümer insgesamt mehr Verschlechterungen als Verbesserungen. Die Regulierungsdichte soll stark zunehmen. Die Forderung der Waldeigentümer nach besseren unternehmerischen Rahmenbedingungen droht auf der Strecke zu bleiben.

Aber nicht nur die bei den meisten Stakeholdern der Waldpolitik des Bundes schlechte Akzeptanz der Revisionsvorlage hat zu diesem deutlichen Kommissionsentscheid beigetragen. Mit dem Nichteintreten wird auch der Rückzug der Volksinitiative «Rettet den Schweizer Wald» erleichtert, wie aus dem Initiativlager im Vorfeld der Kommissionssitzung signalisiert worden ist. Waldwirtschaft Schweiz würde den Rückzug der Volksinitiative zu gegebener Zeit sehr begrüssen.

Waldgesetzrevision und Volksinitiative hin oder her - die Schweizer Waldeigentümer und die Forstleute sind auf jeden Fall gewillt, an der gutschweizerischen Tradition der nachhaltigen Waldwirtschaft und des naturnahen Waldbaus festzuhalten. Der Verfassungsartikel und das jetzige Waldgesetz bieten für diese Grundsätze eine ausreichende und bewährte Verankerung und lassen trotzdem genügend Freiraum für erfolgreiches ökonomisches Handeln im Wald. In der Umsetzung dieser waldpolitischen Grundsätze kommt der etablierten und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümern und Forstdienst eine Schlüsselrolle zu. Dank allen diesen Faktoren präsentiert sich der Schweizer Wald in einem stabilen und im internationalen Vergleich naturnahen Zustand.

--- ENDE Pressemitteilung Waldwirtschaft Schweiz begrüsst Nichteintreten auf Waldgesetzrevision ---

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