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Der VCS unterstützt das Prinzip einer verursachergerechten Finanzierung der Strasseninfrastruktur. «Eine zusätzliche Abgabe auf Elektrofahrzeuge darf aber die Elektrifizierung nicht bremsen», sagt VCS-Leiter Verkehrspolitik Martin Winder. «Genau das droht aber mit der geplanten Einführung einer E-Auto-Abgabe bereits ab dem Jahr 2030. Die Vorlage des Bundesrats muss darum zwingend um wirksame klimapolitische Begleitmassnahmen ergänzt werden.»
Der VCS betont indes, dass die geplante Abgabe für Elektroautos dem Verursacherprinzip gerecht wird. Eine weitere steuerliche Begünstigung von Elektroautos wäre letztlich eine Subvention des motorisierten Individualverkehrs. Jedoch sieht der VCS keinen akuten Finanzierungsbedarf der Autobahnkasse NAF. Der Verband verweist dabei auf den Entscheid der Bevölkerung vom 24. November 2024: Mit der Ablehnung des Autobahn-Ausbaus sinkt auch der Mittelbedarf für den NAF. Ein weiterer Grund, E-Autos nicht vorschnell steuerlich zu belasten. Vielmehr sind aus den bestehenden NAF-Finanzen die Agglomerationsprogramme namhaft zu stärken.
Abgabe erst ab 2035
Der VCS fordert, dass eine Abgabe für Elektrofahrzeuge erst dann eingeführt wird, wenn dank geeigneter klimapolitischer Massnahmen sichergestellt ist, dass überwiegend rein elektrische Fahrzeuge neu in Verkehr gesetzt werden. Nach heutiger Einschätzung wäre dies ab 2035 der Fall. Um die Elektrifizierung des Strassenverkehrs nicht zu bremsen, wären zudem reduzierte Abgabesätze in einer Übergangsphase denkbar.
Der VCS unterstützt einzig die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Variante mit fahrleistungsabhängiger Erhebung. Bei der Variante «Ladestrom» drohten hingegen Umgehungsrisiken und Umsetzungshürden. Eine pauschale Abgabe lehnt der VCS ebenfalls ab. Dies wäre gewissermassen eine Flatrate für Vielfahrende und würde Nutzerinnen und Nutzer mit geringer Fahrleistung übermässig belasten. Sinnvoll wäre eine Pauschale für Motorräder und ausländische Fahrzeuge.
Die
Vernehmlassungsantwort des VCS zur Abgabe für Elektrofahrzeuge ist
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