SBV/Unia/Syna: Baumeister und Gewerkschaften einigen sich auf Verhandlungsergebnis

15.12.2025 | von Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


15.12.2025, Die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich am Freitag, den 12. Dezember 2025 nach intensiven Verhandlungen auf ein Ergebnis geeinigt. Die Vertragspartner haben einen Landesmantelvertrag mit sechsjähriger Laufzeit mit einer neuen Regelung der Arbeits- und Reisezeiten, einem Lohnpaket sowie einer Absicherung der Teuerung ausgehandelt. Mit dem neuen Vertrag gewinnt die Baubranche an Attraktivität. Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten genehmigt werden.


Der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) regelt die Arbeitsbedingungen von rund 80'000 Bauarbeitern. Der Gesamtarbeitsvertrag läuft Ende Jahr aus und musste deshalb neu verhandelt werden.

Die Verhandlungsdelegationen haben sich an der 10. Verhandlungsrunde auf ein Ergebnis geeinigt. Der neue Vertrag ist geprägt von intensiven Verhandlungen, bei denen beide Parteien aufeinander zugegangen sind. Die Vertragspartner sind überzeugt, damit eine Lösung gefunden zu haben, welche die Attraktivität der Baubranche für die heutigen Mitarbeitenden sowie für den künftigen Nachwuchs steigert.

Neuer Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe per 2026

Im Rahmen der Verhandlungen wurde ein neuer Landesmantelvertrag vereinbart. Der Vertrag konnte mit einer Laufdauer von sechs Jahren abgeschlossen werden, von Anfang 2026 bis Ende 2031.

Die wichtigsten Punkte können wie folgt festgehalten werden:

  1. Die Laufzeit des neuen LMV beträgt sechs Jahre.

  2. Einführung einer neuen Arbeitszeitplanung ab dem 1. Januar 2027. Zukünftig können die Firmen auch ein Arbeitszeitmodell mit einer konstanten täglichen Arbeitszeit und dafür mehr Über- und Minderstunden wählen.

  3. eine vereinfachte Überstundenregelung sowie Möglichkeit zur Schaffung eines Langzeitferienkontos für Mitarbeitende, welche Überstunden ansparen möchten.

  4. Die Regelungen zur Reisezeit werden so ausgestaltet, dass sie zukünftig auch allgemeinverbindlich erklärt werden können. Ab einem gewissen Ausmass zählt die Reisezeit zu den Überstunden.

  5. Lohnpaket und Absicherung der Teuerung

  6. substanzielle Erhöhungen der Zuschläge und Zulagen im Untertagebau

Resultat wird Entscheidungsgremien auf beiden Seiten vorgelegt

Mit dem Resultat der Verhandlungsdelegationen ist den beiden Parteien nach intensiven Verhandlungen ein wichtiger Schritt für einen neuen Landesmantelvertrag gelungen. Das Resultat muss auf beiden Seiten jetzt von den Entscheidungsgremien genehmigt werden. Bei den Baumeistern wird eine ausserordentliche Delegiertenversammlung des SBV am 17. Dezember 2025 das definitive Resultat beschliessen. Auf Seiten der Gewerkschaften Unia und Syna finden am 24. respektive 20. Januar 2026 die Berufskonferenzen statt.

Pressekontakt:

Schweizerischer Baumeisterverband SBV

Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation SBV, 058 360 76 42

Matthias Engel, Mediensprecher SBV, 058 360 76 35

Gewerkschaft Unia

Nico Lutz, Leiter Sektor Bau, Mitglied der Geschäftsleitung, Unia, 076 330 82 07

Chris Kelley, Co-Leiter Sektor Bau, Unia, 076 302 27 15

Gewerkschaft Syna

Guido Schluep, Co-Branchenverantwortlicher Bau, Syna, 079 777 11 17



--- ENDE Pressemitteilung SBV/Unia/Syna: Baumeister und Gewerkschaften einigen sich auf Verhandlungsergebnis ---

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Schweizerischer Baumeisterverband (SBV):

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV besteht seit 1897. Er ist die gesamtschweizerische Berufs-, Wirtschafts- und Arbeitgeberorganisation der Unternehmungen des Hoch- und Tiefbaus sowie verwandter Zweige des Bauhauptgewerbes.

Der SBV vertritt zusammen mit seinen Sektionen, Fachverbänden und -gruppen die überbetrieblichen Interessen seiner Mitglieder im Staat, in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit und engagiert sich namentlich in den Bereichen Arbeitgeberpolitik, Wirtschaftspolitik und Berufsbildungspolitik.


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