Zustimmung zur flexibleren Ausgestaltung der Prämienverbilligung

31.10.2025 | von Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


31.10.2025, Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ausgewertet. Eine breite Mehrheit begrüsst die Änderung mit dem Ziel, das System der individuellen Prämienverbilligung flexibler zu gestalten.


Das Bundesrecht bestimmt, dass die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen gewähren. Appenzell Ausserrhoden regelt die individuelle Prämienverbilligung (IPV) im EG zum KVG. Das derzeit gültige Gesetz stammt aus dem Jahre 2017.

Der Regierungsrat strebt eine Revision des kantonalen IPV-Systems an, um es flexibler auszugestalten und einem grösseren Kreis von Versicherten Unterstützung zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das bestehende Modell an seine Grenzen stösst. In Appenzell Ausserrhoden werden pro Kopf deutlich höhere Beiträge an individueller Prämienverbilligung ausgerichtet als im Schweizer Durchschnitt – gleichzeitig profitieren jedoch weniger Personen von dieser Entlastung.

Der Regierung hat den Entwurf des teilrevidierten Gesetzes im April zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Auswertung zeigt, dass das Ziel, die finanziellen Mittel breiter zu verteilen und das System flexibler zu gestalten, grundsätzlich begrüsst wird. Auch die Schaffung der Grundlagen für die Umsetzung der neuen Bundesvorgaben des indirekten Gegenvorschlags zur «Prämien-Entlastungs- Initiative» wird bejaht.

Teilweise wurde Kritik an der Kompetenzverteilung zwischen Regierungsrat und Kantonsrat geäussert. Der Regierungsrat hält an seinem Vorschlag fest. Er soll den anrechenbaren Teil der Richtprämie sowie der Einkommens- und Vermögensobergrenzen festlegen können. Die Festsetzung des Sozialziels für den Kanton bleibt in der Kompetenz des Kantonsrats und wird neu mindestens alle vier Jahre definiert.

Vereinzelt wurde eingebracht, das heutige Antragssystem für den Anspruch auf IPV zu ändern sei. Der Regierungsrat sieht davon ab, da er der Ansicht ist, dass das gegenwärtige System einfach gestaltet sei.

Für Appenzell Ausserrhoden hat die vorgeschlagene Änderung des EG zum KVG keine finanziellen Auswirkungen. Die vorhandenen Mittel sollen effektiver eingesetzt und verteilt werden. Lediglich der indirekte Gegenvorschlag des Bundes könnte in den nächsten Jahren – je nach Entwicklung der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – dazu führen, dass der Kanton seine Beiträge für die IPV kontinuierlich anheben muss.

Der Regierungsrat hat das teilrevidierte Gesetz nun zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.


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--- ENDE Pressemitteilung Zustimmung zur flexibleren Ausgestaltung der Prämienverbilligung ---

Über Kantonale Verwaltung Appenzell Ausserrhoden:

Der 821 urkundlich ersterwähnte Ort im Appenzellerland ist der Schwänberg bei Herisau. Vor rund 600 Jahren entstand das Land Appenzell und 1597 durch die Landteilung der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Im protestantischen Ausserrhoden blühte früh die Heimindustrie auf, die im schweizerischen Vergleich eine ausserordentliche Bevölkerungsdichte zuliess. Die 1918 einsetzende Stickereikrise versetzte den Textilkanton in wirtschaftliche, politische und kulturelle Agonie.

Die ab 1945 einsetzende Diversifikation ging einher mit einem markanten Wachstum des Pendlerverkehrs und liess anderseits dank vermehrter Zuwanderung in vielen Gemeinden neue Wohnquartiere entstehen. Ab 1960 übernahm der Kanton nach und nach öffentliche Aufgaben, die zuvor auf Gemeindeebene gelöst worden waren. Getragen von einer positiven Aufbruchstimmung gab sich der Kanton 1995 eine moderne Verfassung.

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