In acht Kantonen dürfen Jungtiere oder ganze Wolfsrudel präventiv abgeschossen werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat mit einer Ausnahme im Kanton Tessin alle Regulierungsgesuche bewilligt, wie aus einem Donnerstag veröffentlichten Faktenblatt des Bundesamtes hervorgeht.
Rudelstrukturen sind Schlüssel für Konfliktvermeidung
Die Wolfsrudel sind hochkomplexe Sozialgemeinschaften, in denen erfahrene Leittiere für die Führung sorgen. Das gezielte Töten von Leittieren hat weitreichende Folgen: Wird ein Rudel seiner Schlüsselindividuen beraubt, zerfällt die gewachsene Struktur und es kommt zur Zuwanderung unerfahrener Jungwölfe oder Einzeltiere. Diese Tiere sind oft weniger scheu und weniger erfahren in der Jagd auf Wild. Sie wenden sich dadurch leichter den Nutztieren zu und richten entsprechend mehr Schäden an. Studien und Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen klar: In funktionierenden Rudeln mit stabiler Struktur ist die Wahrscheinlichkeit von Angriffen auf Nutztiere tendenziell geringer. Daher müssen diese sozialen Strukturen im Interesse von Mensch und Tier unbedingt erhalten bleiben.
Abschuss ganzer Rudel ist keine nachhaltige Lösung
Die jüngsten Entscheide des BAFU sehen nicht nur Einzelabschüsse, sondern auch die Entnahme ganzer Rudel vor. Der STS lehnt diese Praxis entschieden ab. Die Entnahme eines gesamten Rudels schafft kurzfristig eine «wolfsfreie Zone», doch Wölfe auf der Suche nach einem eigenen Revier
besetzen diese Gebiete erfahrungsgemäss rasch aufs Neue. Es entstehen unnötig hohe Verluste, neuerliche Konflikte und die genetische Vielfalt gerät unter Druck – ein Teufelskreis wird in Gang gesetzt, der beide Seiten belastet. Wölfe sind Teil eines natürlichen Gleichgewichts. Ein kluger Umgang mit dieser Tierart bedeutet, Rudelstrukturen zu respektieren und deren Erhalt gezielt zu fördern – ein zentrales Anliegen des STS.
Erhöhtes Risiko durch veränderte Jagdstrategien
Besonders alarmierend ist, dass der Abschuss von Leittieren oder die Dezimierung von Rudeln zu veränderten Jagdstrategien führen kann. Die zurückbleibenden Tiere sind oft weniger erfahren, suchen vermehrt die Nähe zu menschlichen Siedlungen und lassen sich von Menschen weniger abschrecken. Dies erhöht das Risiko von Angriffen auf Nutztiere und bringt Landwirtinnen und Landwirte in zusätzliche Schwierigkeiten. Ein nachhaltiges Zusammenleben von Mensch und Wolf ist nur möglich, wenn Wölfe als sozial intelligente Lebewesen wahrgenommen und entsprechend geschützt werden. Die repressive Abschusspolitik führt hingegen zu einer Eskalation und unterläuft die Bemühungen vieler Landwirte und Landwirtinnen, ihre Herden effektiv zu schützen.
Forderungen des STS
Der Schweizer Tierschutz STS fordert das BAFU daher eindringlich auf, die Bewilligungen zu überdenken und gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Natur- und Tierschutz sowie Landwirtschaft nach nachhaltigen und funktionierenden Lösungen zu suchen. Abschüsse dürfen nur als letztes Mittel zur Anwendung kommen – und nicht in einer kurzsichtigen und pauschalen Strategie. Stattdessen braucht es differenzierte Ansätze: Der Schutz von Nutztieren muss durch gezielte Präventionsmassnahmen verbessert werden, die Rudelstrukturen müssen erhalten bleiben und die Akzeptanz gegenüber dem Wolf in der Bevölkerung gestärkt werden.
Der STS fordert zudem eine einheitliche, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Praxis für den Abschuss und das Management von Wölfen. Dies schliesst die Erarbeitung und Aktualisierung eines schweizweiten Wolfskonzepts durch das BAFU ein.
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1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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