Bundesrat Guy Parmelin unterzeichnet Freihandelsabkommen mit Mercosur-Staaten

17.09.2025 | von Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


17.09.2025, Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Vertreterinnen und Vertreter der anderen EFTA-Staaten haben am 16. September 2025 in Rio de Janeiro das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten unterzeichnet. Damit setzt die Schweiz ihre erfolgreiche Freihandelspolitik fort.


Die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen den vier EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ist ein bedeutender Meilenstein der schweizerischen Handelspolitik. Nach 14 Verhandlungsrunden konnte eine Einigung gefunden werden. Mit 270 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten ist Mercosur bereits heute ein attraktiver Zielmarkt mit erheblichem Wachstumspotenzial für die Schweizer Exportwirtschaft. 2024 exportierte die Schweiz Güter im Wert von mehr als 4 Milliarden Franken in die vier Mercosur- Staaten – ein Anstieg um 32% gegenüber 2014.

Grosse wirtschaftliche Bedeutung
Das Abkommen entspricht den jüngst mit Drittstaaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen der EFTA und hat einen umfassenden sektoriellen Geltungsbereich. Nach Ablauf der Übergangsfristen werden mit dem Abkommen rund 96 Prozent der Schweizer Ausfuhren in die Mercosur-Staaten vollständig zollbefreit. Angesichts der hohen Zölle der Mercosur-Staaten ermöglicht das Freihandelsabkommen somit beachtliche Zolleinsparungen für die Schweizer Unternehmen von über 155 Millionen Franken pro Jahr. Damit bietet es neben den Abkommen mit der EU und China das grösste Zolleinsparungspotenzial aller Schweizer Freihandelsabkommen und liegt in einem ähnlichen Bereich wie das Abkommen mit Indien.

Für Landwirtschaft verkraftbar
Die Schweiz gewährt den Mercosur-Staaten insgesamt 25 bilaterale Importkontingente für sensible Agrarprodukte, darunter Fleisch. Die meisten Kontingente sind begrenzt (unter 2 Prozent des Schweizer Gesamtkonsums) oder ihr Umfang entspricht den derzeitigen Importen. Sie sind daher für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar. Diesbezüglich stand die Bundesverwaltung in regelmässigem Kontakt mit Vertretern der Schweizer Landwirtschaft.

Umfassendes Abkommen
Durch das Abkommen werden weiter unter anderem technische Handelshemmnisse abgebaut, geistiges Eigentum inklusive Ursprungsbezeichnungen wie «Gruyère» und «Sbrinz» geschützt. Zudem werden der Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer und Investoren erleichtert, neue Möglichkeiten im öffentlichen Beschaffungswesen geschaffen und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen allgemein gestärkt. Darüber hinaus enthält es ein umfassendes, rechtsverbindliches Kapitel sowie eine Zusatzerklärung über Handel und nachhaltige Entwicklung. Die Vertragsparteien gehen dabei verbindliche Verpflichtungen zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit ein, darunter Klimawandel, nachhaltige Bewirtschaftung der Wald- und Meeresressourcen, Biodiversität und Arbeitnehmerschutz.

Abkommen stärkt Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem Abschluss dieses zeitgemässen und ambitionierten Abkommens setzt die Schweiz ihre erfolgreiche Freihandelspolitik fort. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaftsakteure auf diesem bedeutenden Markt. Gerade in handelspolitisch turbulenten Zeiten sind Freihandelsabkommen entscheidend, um der Schweizer Exportwirtschaft den Zugang zu neuen Märkten zu ermöglichen und ihre Diversifizierung zu fördern. Das Abkommen mit Mercosur ist auch deshalb wichtig, um eine Schlechterstellung gegenüber der Europäischen Union zu verhindern. Diese hat 2024 ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen.

Der Bundesrat wird das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten. Es wird nach Abschluss der internen Genehmigungsprozesse in den Vertragsstaaten in Kraft treten.


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Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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