13.08.2025
| von Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Lesedauer: 3 Minuten
13.08.2025, Bundesrat und Parlament wollen in der Schweiz einen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis
(E-
ID) einführen. Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen
ausweisen. Mit der E-ID können das alle vollständig digitalisiert machen. Die Nutzung der E-ID ist
freiwillig. Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass die neue E-ID die Geschäfte im Internet mit
Behörden oder Unternehmen sicher, einfach und effizient macht. Deshalb empfehlen sie in der
Abstimmung vom 28. September 2025 ein Ja. Zur Abstimmung kommt es, weil gegen das vom
Parlament
verabschiedete Gesetz das Referendum ergriffen wurde.
Aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt. Insbesondere, weil private Unternehmen die E-ID hätten herausgegeben sollen.
Das neue Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Diese funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Mit der E-ID können sich Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit Ausländerausweis gegenüber Behörden oder Unternehmen im Internet ausweisen. Wer zum Beispiel Autofahren lernen will, kann sich mit der E-ID für die Theorieprüfung anmelden. Ist diese bestanden, kann der elektronische Lernfahrausweis bezogen und wie die E-ID in der elektronischen Brieftasche des Bundes aufbewahrt werden. Wer im Internet ein Produkt mit Altersvorgabe kaufen will, kann mit der E-ID das Alter nachweisen.
Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt. Das gemeinsame Ziel war immer, eine freiwillige und sichere sowie eine einfach bedienbare und demokratisch abgestützte Lösung für alle zu finden. Die Nutzung der E-ID ist kostenlos.
Das Parlament hat das E-ID-Gesetz am 20. Dezember 2024 verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, die E-ID sei nicht sicher und der Schutz der Privatsphäre gefährdet. Bei der Nutzung der E-ID würden grosse Mengen sensibler Daten anfallen. Dies berge ein Missbrauchspotenzial bis hin zur Massenüberwachung. Ausserdem würden Menschen ohne Smartphone diskriminiert und es fehle eine deutliche Garantie, dass die E-ID freiwillig bleibe.
Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass die E-ID die Geschäfte mit Behörden und Unternehmen im Internet sicher, einfach und effizient macht. Der Staat als Herausgeber der E-ID und als Betreiber der dafür notwendigen technischen Infrastruktur garantiert den Schutz der Privatsphäre und einen selbstbestimmten Umgang mit Personendaten. So dürfen Behörden und Unternehmen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind. Ausserdem werden technische Sicherheitsmassnahmen eingebaut, so dass die E-ID nicht kopiert werden kann. Wenn der Bund bei der Ausstellung der E-ID Daten verarbeitet, speichert er diese auf seinen Rechenzentren in der Schweiz.
Mit der wachsenden Bedeutung des Internets nimmt auch das Bedürfnis nach einem sicheren elektronischen Identitätsnachweis zu. Entsprechend stärkt die staatliche E-ID die digitale Souveränität der Schweiz und fördert den Innovationsstandort. Bundesrat und Parlament empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Volksabstimmung vom 28. September 2025 das neue E- ID- Gesetz anzunehmen und Ja zu stimmen.
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--- ENDE Pressemitteilung Abstimmung über die E-ID: Bundesrat empfiehlt ein Ja ---
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Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD (französisch Département fédéral de justice et police DFJP, italienisch Dipartimento federale di giustizia e polizia DFGP, rätoromanisch Departament federal da giustia e polizia DFGP) ist eines der sieben Departemente der Schweizer Landesregierung.
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