Der Bundesrat will die AHV stabilisieren und modernisieren

20.05.2025 | von Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Uhr Lesedauer: 5 Minuten


20.05.2025, Bern - Die Reform zur Stabilisierung und Modernisierung der AHV nimmt Form an. An seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 hat der Bundesrat die ersten Stossrichtungen der Vorlage AHV2030 festgelegt. Mit der Alterung der Bevölkerung und der Pensionierung der Babyboom-Generation werden die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren stark ansteigen. Der Bundesrat will diesen Anstieg über höhere AHV- Einnahmen aus den bestehenden Finanzierungsquellen auffangen. Zudem will er die AHV an die soziale und wirtschaftliche Entwicklung anpassen und dazu die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV- Referenzalters fördern.


An seiner Retraite vom 7. März 2025 hat der Bundesrat eine erste Diskussion über die nächste AHV- Reform (AHV2030) geführt. Trotz der bereits umgesetzten Reformen bleibt die demografische Entwicklung auch weiterhin eine Herausforderung für die AHV-Finanzen. Für den Bundesrat ist es wichtig, eine Vorlage auszuarbeiten, die kurz-, mittel- und langfristigen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt. Die Motion SGK-N 21.3462 «Auftrag für die nächste AHV-Reform» beauftragt den Bundesrat damit, dem Parlament bis Ende Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Damit die nächste Reform in diesem Zeitraum ihre Wirkung entfalten kann, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 die Ziele und Stossrichtungen der AHV2030 festgelegt: die AHV stabilisieren und modernisieren, das Rentenniveau sichern, die Kosten der demografischen Entwicklung solidarisch aufteilen und Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter schaffen.

In den nächsten Jahren werden die jüngsten Babyboomer das Referenzalter erreichen. Aktuell beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen. Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner wird sich weiter verschlechtern. Obwohl sich die AHV-Beiträge in den letzten Jahrzehnten aufgrund der gestiegenen Lohnsumme erhöht haben, reichen sie nicht aus, um die demografiebedingten Mehrausgaben der AHV zu kompensieren.

Der Finanzierungsbedarf der AHV hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ab wann eine Zusatzfinanzierung der 13. AHV-Altersrente in Kraft treten wird; ausschlaggebend sind aber auch mehrere laufende Rechtsetzungsprojekte (Hinterlassenenrenten, Initiative der Mitte für faire AHV- Renten auch für Ehepaare). Ohne Massnahmen dürfte die AHV nach aktuellen Schätzungen, gemäss Betriebsrechnung 2023, im Jahr 2030 ein Umlagedefizit von rund 2,5 Milliarden Franken und im Jahr 2040 von 5,7 Milliarden Franken ausweisen. Falls Parlament und Volk die Finanzierung der 13. AHV- Altersrente annehmen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, dann sinkt der jährliche Finanzierungsbedarf auf schätzungsweise 500 Millionen Franken im Jahr 2030 und 4 Milliarden im Jahr 2040.

Um die Finanzierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu sichern, will der Bundesrat die AHV- Einnahmen über die aktuellen Finanzierungsquellen erhöhen. Dazu beauftragt er das EDI, verschiedene Massnahmen zu prüfen, mit der Möglichkeit, diese zeitlich zu begrenzen, um den kritischen Zeitraum abzudecken, in dem der Druck der Babyboomer auf die AHV-Finanzen am stärksten ist. Der Bundesrat will überdies einen Interventionsmechanismus prüfen für den Fall, dass sich die finanzielle Situation der AHV verschlechtert oder die politischen Entscheide nicht rechtzeitig vorliegen. Ausserdem will er die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des AHV-Referenzalters fördern. Zu diesem Zweck beabsichtigt er, das Höchstalter von 70 Jahren in der AHV aufzuheben, den Freibetrag zu erhöhen und die Frühpensionierung weniger attraktiv zu machen. Diese Massnahmen würden dem Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft entgegenkommen und Arbeitsanreize schaffen.

Um die AHV an den gesellschaftlichen Wandel anzupassen, werden Massnahmen bei den Leistungen und bei den Beiträgen geprüft, zum Beispiel individuell angerechnete Erziehungs- und Betreuungsgutschriften oder die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit Dividenden, auf denen keine Beiträge geschuldet sind. Der Bundesrat hat das EDI zudem damit beauftragt zu prüfen, wie die Digitalisierung gefördert und die Datengrundlagen für künftige Reformen verbessert werden können. Der Bundesrat wird die verschiedenen Stossrichtungen prüfen und dann entscheiden, welche davon für die Reform weiterverfolgt werden. Im Herbst 2025 wird der Bundesrat seine Leitlinien zur AHV2030 vorstellen. Anfang 2026 soll die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt werden.

Höheres Referenzalters derzeit kein Thema, aber Diskussion im Rahmen der nächsten Reform
Ein höheres Referenzalter ist für den Bundesrat im Rahmen der Reform AHV2030 hingegen keine Option. Das Stimmvolk hat sich 2024 klar gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Zudem wären für eine generelle Erhöhung des Referenzalters eine lange Übergangsphase sowie Kompensationsmassnahmen nötig. Deshalb würde sich die Erhöhung nicht früh genug auf die AHV-Finanzen auswirken, um die Finanzierung der AHV während der kritischen Phase sicherzustellen. Der Bundesrat wird sich jedoch noch eingehender damit befassen, unter welchen Bedingungen ein höheres Referenzalters in Betracht gezogen werden könnte und ob eine zivilstandsunabhängige Vorsorge möglich wäre. Er will diese Fragen im Rahmen der nächsten Reform gestützt auf dokumentierte Daten diskutieren. Der Bundesrat verzichtet ausserdem auf die Einführung neuer Finanzierungsquellen, wie etwa einer Finanztransaktionssteuer, einer Erbschaftssteuer oder einer Grundstückgewinnsteuer. Er will sich auf die aktuellen Finanzierungsquellen konzentrieren.


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Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.


Quellen:
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