Einwanderung in die Schweiz ist zurückgegangen |
12.08.2024
| von Staatssekretariat für Migration SEM
12.08.2024, Bern-Wabern - Im ersten Halbjahr 2024 war die Zuwanderung in die Schweiz leicht rückläufig, während die Auswanderung zunahm. Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung ging gegenüber dem ersten Halbjahr 2023 um 6237 Personen auf 40 963 Personen zurück. Die meisten Personen kamen in die Schweiz, um zu arbeiten. Ende Juni 2024 lebten 2 338 710 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.
Die Auswanderung aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung betrug 35 184 Personen (+732 Personen gegenüber 2023). Insgesamt haben 27 017 EU/EFTA-Staatsangehörige (+667 Personen) und 8167 Drittstaatsangehörige (+65 Personen) die Schweiz verlassen.
Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm um 6237 Personen auf 40 963 Personen ab (Differenz zwischen Einwanderung und Auswanderung sowie statistische Korrekturen). Der Wanderungssaldo ging bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen um 5543 Personen auf 26 994 Personen und bei den Drittstaatsangehörigen um 694 Personen auf 14 019 Personen zurück.
Zuwanderung in den Arbeitsmarkt
Der Anteil der Zuwanderung aus der EU/EFTA für eine kurzfristige oder dauerhafte Erwerbstätigkeit ist im Vergleich zur Vorjahresperiode stabil geblieben (82 % der Gesamtzuwanderung aus der EU/EFTA). Bis Ende Juni 2024 wanderten 43 548 Arbeitskräfte aus der EU/EFTA in die Schweiz ein, um eine unbefristete Stelle anzutreten. Dies entspricht einem Rückgang von 5,7 Prozent gegenüber Ende Juni 2023. Die Zahl der neuen Arbeitskräfte aus der EU/EFTA, die für eine unterjährige Erwerbstätigkeit in die Schweiz kamen (nichtständige Wohnbevölkerung), nahm um 4,5 Prozent auf 38 638 Personen zu. Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Juni 36 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen (1455 Bewilligungen L) und 41 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen (1831 Bewilligungen B) ausgeschöpft.
Das gegenüber der Vorjahresperiode schwächere Wirtschaftswachstum im ersten Halbjahr 2024 spiegelte sich auf dem Arbeitsmarkt wider. Die Aussichten bleiben auch am Ende des ersten Halbjahres 2024 günstig, wobei die Entwicklung je nach Sektor und Branche unterschiedlich sein kann. Von den im ersten Halbjahr in die ständige Wohnbevölkerung zugewanderten Arbeitskräften aus der EU/EFTA sind 80 Prozent im Tertiärsektor, 18 Prozent im Sekundärsektor und 2 Prozent im Primärsektor beschäftigt. Bei der Zuwanderung dieser Arbeitskräfte in die nichtständige Wohnbevölkerung entfallen 77 Prozent auf den Dienstleistungssektor, 10 Prozent auf die Industrie und 13 Prozent auf die Landwirtschaft.
Grenzgängerbewilligungen und meldepflichtige Personen
Zwischen Januar und Juni 2024 wurden ausserdem 39 299 neue Grenzgängerbewilligungen erteilt. Im ersten Halbjahr 2023 waren es 41 747 Bewilligungen. Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalte betrug 170 899 (Vorjahresperiode: 168 896). Als Kurzaufenthalterin oder Kurzaufenthalter gelten Personen, die kurzfristig eine Stelle bei einem Schweizer Arbeitgeber antreten (59 %), sowie entsandte Arbeitnehmende (32 %) und selbstständige Dienstleistungserbringende (9 %), die sich maximal während drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten.
Im gleichen Zeitraum machte der Familiennachzug 24,3 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus. Insgesamt wanderten 19 623 Personen im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein (-9,2 % gegenüber 2023), von denen 17 Prozent Familienangehörige einer Schweizerin bzw. eines Schweizers waren.
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Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
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