68 Prozent der Schweizer Befragten gaben 2019 in einer Umfrage an, in den letzten zwölf Monaten Sport in der Natur gemacht zu haben. 47 Prozent waren auf Wanderwegen unterwegs. Es ist nicht prinzipiell schlecht für Wildtiere, wenn Menschen im Freien Sport machen. Allerdings kommt es darauf an, wo, wann und wie tier- und umweltschonend sie das tun.
Wandern und reiten
Wenn Wanderer und Reiter Wildruhezonen und Weggebote respektieren, sind sie für Wildtiere kein Problem. Reiter werden von Wildtieren oft gar nicht als Gefahr wahrgenommen. Sie sollten trotzdem leise sein und sich an die Regeln halten: Keine Wildruhezonen betreten und sich Wildtieren nicht nähern. Das Pferd könnte sonst auch scheuen.
Hunde gehören auf Waldwegen an die Leine. In der Setzzeit der Rehe ist das sogar Pflicht. (Mai bis Juni; in vielen Gemeinden von April bis Juli). Lassen Sie Ihren Hund nicht durch Mähwiesen laufen. Das freut auch den Landwirt.
Mountainbiking
Folgen Sie den ausgeschilderten Radwegen und halten Sie sich an die Regeln. Lassen Sie das Rad stehen, wenn Sie ein Wildtier sehen. Wenn Sie einem Wildtier begegnen, halten Sie an und warten Sie, bis es weg ist. Oder gehen Sie langsam vorbei und schieben Sie das Fahrrad. Schliessen Sie Weidezäune und Gatter hinter sich. Wenn Sie mit dem Velo ein Wildtier anfahren, melden Sie den Unfall der Polizei oder dem Wildhüter. Auch wenn das Tier verletzt ist oder flieht, sollten Sie die Polizei (Telefon 117) informieren.
Wassersportler und Angler
Bei Bootsfahrten sollten Schutzgebiete auf dem Wasser respektiert werden. Stand-up-Paddler, Surfer, Bootsfahrer und andere meiden bitte grosse Vogelansammlungen oder fahren zumindest langsam. Kitesurfer sollten nur in bestimmten Gebieten surfen oder sich von Vogelrastplätzen und Schilfgebieten fernhalten.
In der Brut- und Mauserzeit im Sommer sind besonders die Schilfgebiete an den Mittelland-Seen und an langsam fliessenden Flüssen sensibel.
Gleitschirmflieger, Base-Jumper und Co.
Die Gemeinden können Flüge und Sprünge einschränken, Flugrouten festlegen, Überflugverbote in Wildruhezonen erlassen oder ein Zeitfenster von 11 bis 18 Uhr einführen. Auch wenn es keine speziellen Regeln gibt, sollten sich Gleitschirm-PilotInnen, Base-Jumper und Segelflieger an folgende Regeln halten:
Klettern/Bergsteigen/Bouldering
Wildruhezonen und Schutzgebiete respektieren. Beim Zu- und Abstieg die vorhandenen Wege/Pfade benutzen. Keinen unnötigen Lärm machen, sich an bekannte Routen halten und saisonale Felssperrungen während der Vogelbrutzeit respektieren. Felsen in der Nähe von Wildfütterungsstellen und Waldrändern spätestens eine Stunde vor Einsetzen der Dämmerung verlassen.
Offroad-Fahren
Motorisierte Geländefahrzeuge wie Quads gehören nur auf dafür vorgesehene Strecken und nicht in die Natur. Illegale und dubiose Offroad-Fahrten sollten dokumentiert und an die örtliche Polizei und Wildhut weitergeleitet werden.
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Simon Hubacher
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1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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