News Abo

Bundesrat empfiehlt Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zur Ablehnung

05.04.2024 | von Bundesamt für Gesundheit BAG


Bundesamt für Gesundheit BAG

05.04.2024, Bern - Am 9. Juni 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab. Die Initiative verlangt allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, weil ihr Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte, etwa für die Arbeit der Polizei.

Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Der Bundesrat ergriff teils einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begann die Entwicklung eines Impfstoffs gegen das neuartige Virus. Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse Hoffnungen in diese Impfstoffe. Andere standen der Impfung ablehnend gegenüber.

In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» lanciert. Sie fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden.

Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug.

Argumente des Initiativkomitees
Für das Initiativkomitee geht es darum, weiterhin frei über den eigenen Körper entscheiden zu können. Dieser sei die letzte Bastion der Freiheit. Der Mensch sei nur frei, wenn er in Eigenverantwortung selbst bestimmen könne, was in den Körper gelange, und nicht die Politik.

Argumente des Bundesrats und des Parlaments
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die körperliche Unversehrtheit ist bereits heute als Grundrecht in der Verfassung verankert. Niemand darf ohne Zustimmung geimpft werden. In Ausnahmesituationen können vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu schützen und strengere Massnahmen für alle zu verhindern.

Die Initiative ist zudem so allgemein und unbestimmt formuliert, dass sie grundsätzlich alle Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden umfasst, die in irgendeiner Weise auf den menschlichen Körper einwirken. Welche Folgen die Annahme der Initiative beispielsweise auf die Arbeit der Polizei (beispielsweise Festnahmen, Durchsuchungen) hätte, würde von der konkreten Umsetzung und der Rechtsprechung abhängen.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Bundesrat empfiehlt Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zur Ablehnung ---

Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:


Erfasst auf
 Krankenversicherung.ch

Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung