Beim Verlust der Anstellung besteht ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Dieses ist aber bei Weitem nicht in allen Fällen existenzsichernd. 80 Prozent des früheren Einkommens reichen nicht zum Leben, wenn jemand vorher in einer Tieflohnstelle oder Teilzeit gearbeitet hat, zum Beispiel um Kinder oder kranke Angehörige pflegen zu können. Rund zehn Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten zudem in sogenannten atypischen Beschäftigungsformen wie etwa Arbeit auf Abruf. Sie sind sowohl gegen Erwerbsausfall wie auch hinsichtlich der Altersvorsorge ungenügend abgesichert.
Zahlreiche Schwachstellen
Auch die Renten der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) und der Invalidenversicherung sind oft nicht existenzsichernd. Ergänzungsleistungen gleichen diese Lücke aber aus. Eine weitere Schwachstelle besteht bei Selbstständigen mit tiefem Einkommen. Sie sind häufig nicht gegen Krankheit und Unfall versichert, weil dies nicht obligatorisch ist und die Prämien sehr hoch sind.
Wenn Leistungen aus den Sozialversicherungen fehlen, nicht ausreichen oder wie bei der Arbeitslosenversicherung nach einer gewissen Zeit auslaufen, dann bleibt den Betroffenen meist nur der Gang zum Sozialamt. Allerdings ist die Sozialhilfe zu tief angesetzt, um über längere Zeit den minimalen Lebensunterhalt zu decken. Zudem verzichten viele Betroffene auf die Sozialhilfe, weil sie sich schämen oder - im Falle von Personen ohne Schweizer Pass - weil sie befürchten müssen, ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren.
"Es braucht einen grundlegenden Systemwechsel"
"Es macht keinen Sinn und ist ungerecht, dass die materielle Sicherung in der Schweiz heute unterschiedlich hoch ist und nicht gleich umfassend ausfällt, je nachdem, aus welchem Grund der Bedarf nach Unterstützung besteht, welchen Aufenthaltsstatus jemand hat und wo er oder sie wohnt", sagt
Aline Masé, Leiterin der Fachstelle Sozialpolitik der Caritas Schweiz. "Es braucht daher einen grundlegenden Systemwechsel." Anstatt parallel mehrere schlecht aufeinander abgestimmte Sozialwerke weiterzuführen, wäre es wesentlich wirkungsvoller, eine würdige, ausreichende Existenzsicherung für alle Menschen einzuführen, die unabhängig von ihrer Problemlage funktioniert.
Die Caritas schlägt Ergänzungsleistungen für alle vor, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Das Vorbild dafür sind die heutigen Ergänzungsleistungen bei AHV und IV, aber auch Familienergänzungsleistungen, wie sie die Kantone Waadt, Genf, Solothurn und Tessin kennen. Dabei soll eine einzige Institution nicht nur die finanziellen Leistungen, sondern auch die Beratung und Begleitung anbieten.
Das Caritas-Positionspapier "Würdige Existenzsicherung für
alle" sowie ein Erklärvideo finden Sie unter:
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Medienanfragen an Niels Jost, Mitarbeiter Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
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